Meldung von geänderten Hundehalterdaten an das örtliche Ordnungsamt für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen nach §3 und §10 des Landeshundegesetzes NRW
Beschreibung
Hinweise für Herne
Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden im Stadtgebiet zu persönlichen Zwecken.
Die An- bzw. Abmeldung Ihres Hundes kann beim Fachbereich Steuern und Zahlungsabwicklung, Abteilung Steuern erfolgen
- als Online-Dienstleistung auf dieser Seite,
- telefonisch unter 02323/16-4529 oder
- per Telefax an 02323/1612339220.
Sie können Ihren Hund persönlich in folgender Dienststelle anmelden oder abmelden:
- Fachbereich Steuern und Zahlungsabwicklung, Abteilung Steuern, Zimmer 612, Freiligrathstraße 12, 44623 Herne
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Herne
Bei Abmeldung: Tierarztbescheinigung, Kaufvertrag, Abnahmevertrag usw.
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Herne
Hundesteuersatzung der Stadt Herne, Landeshundegesetz (LHundG NRW)
Verfahrensablauf
- Onlineformular ausfüllen (welches? Geht das nur online?)
- Unterlagen hochladen
- Antrag absenden
Fristen
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.02.2022
Stichwörter
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