Hundehaltung Meldung von Halterdaten

    Meldung von geänderten Hundehalterdaten an das örtliche Ordnungsamt für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen nach §3 und §10 des Landeshundegesetzes NRW

    Als Halter/in eines gefährlichen Hundes, eines Hundes bestimmter Rassen oder einen Hundes, der individuell als gefährlich eingestuft worden ist, sind Sie verspflichtet, jede Adressänderung der Ordnungsbehörde mitzuteilen.

    Beschreibung

    Hinweise für Hamm

    Das Halten von Hunden im Stadtgebiet unterliegt der Hundesteuer.

    Diese wird aufgrund der Hundesteuersatzung der Stadt Hamm vom 15. November 2000 in der jeweils geltenden Fassung erhoben.

    Die Jahressteuersätze betragen:

    Wenn ein Hund gehalten wird:                
    90,00 EURO

    Wenn zwei Hunde gehalten werden:     
    124,00 EURO je Hund 

    Wenn drei oder mehr Hunde gehalten werden:
    144,00 EURO je Hund 

    Wenn ein gefährlicher Hund gehalten wird:
    696,00 EURO

    Wenn zwei oder mehr gefährliche Hunde gehalten werden:
    864,00 EURO je Hund

    Die Hunderassen, die der erhöhten Hundesteuer unterliegen, sind in § 2 Abs. 2 der Hundesteuersatzung der Stadt Hamm aufgelistet. Die Rassen entsprechen § 3 Abs. 2 des Hundegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen.

    Hundesteuer: Fragen und Antworten

    Wann und wo muss ich meinen Hund anmelden?

    Jeder Hund ist steuerpflichtig und muss innerhalb von zwei Wochen beim Amt für Finanzen und Controlling angemeldet werden. Sie können dies online (Hundesteueranmeldung), schriftlich oder persönlich in einem für Sie stadteilbezogenen Bürgeramt erledigen. Als Hundehalter/in gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder in Verwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält. Es sei denn, er/sie kann nachweisen, dass der Hund in einer anderen Gemeinde der Bundesrepublik bereits versteuert wird oder von der Steuer befreit ist. Die Steuerpflicht nach Maßgabe dieser Satzung tritt in jedem Fall ein, wenn die Pflege, Verwahrung oder die Haltung auf Probe oder zum Anlernen den Zeitraum von zwei Monaten überschreitet.

    Ich habe einen gefährlichen Hund - muss ich zusätzlich etwas beachten?

    Beim Amt für Finanzen und Controlling ist der Hund, wie auch jeder andere Hund anzumelden. Zusätzlich muss die Hundehaltung durch das Ordnungsamt der Stadt Hamm genehmigt werden.

    Bei Rückfragen dazu wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Stadt Hamm, die unter den Rufnummern 17-7216 und 17-7223 zu erreichen sind.

    Welche Rassen zählen zu den gefährlichen Hunden?

    Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bulterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasilero, Dogo arentino, Rottweiler, Tosa Inu und deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden. Kreuzungen in diesem Sinne sind Hunde, bei denen der Phänotyp einer dort genannten Rasse deutlich hervortritt. In Zweifelsfällen hat die Halterin oder der Halter nachzuweisen, dass eine Kreuzung nicht vorliegt.

    Leider habe ich keinen Hund mehr - was muss ich tun?

    Abgegebene, getötete, verendete oder entlaufene Hunde sind innerhalb von zwei Wochen online (Hundesteuerabmeldung) oder schriftlich unter Rückgabe der Hundesteuermarke und ggf. der tierärztlichen Bescheinigung über den Tod des Hundes beim Amt für Finanzen und Controlling oder in einem stadtteilbezogenen Bürgeramt abzumelden. Bei Besitzwechsel sind auch der Name und die Anschrift des/der neuen Besitzers/in anzugeben. Ebenso ist der Wegzug des/der Hundehalters/in aus der Stadt mitzuteilen. 

    Wofür zahle ich die Hundesteuer?

    Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Im Gegensatz zu den Gebühren, für die die Bürger/innen eine Gegenleistung von der Kommune erhalten, werden Steuern, so auch die Hundesteuer, ohne konkrete Gegenleistung erhoben. So berechtigt die Hundesteuer auch nicht zur Verschmutzung öffentlicher Straßen. Die Steuereinnahmen stellen den Beitrag der Allgemeinheit zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben dar. Mit der Hundesteuer werden auch ordnungspolitische Ziele verfolgt. Sie soll dazu beitragen, die Zahl der Hunde zu begrenzen. 

    Es gibt doch auch Steuervergünstigungen, welche sind diese?

    Die Hundehaltung ist bei bestimmten Voraussetzungen steuerfrei (z. B. bei Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit den Merkzeichen: aG, B, Bl, Gl oder H) bzw. um die Hälfte ermäßigt (z. B. Hundehalter/in, die Grundsicherungsleistungen oder Hartz IV beziehen). 
    Den betreffenden Antrag können Sie online (Hundesteuerermäßigung, Hundesteuerbefreiung), schriftlich oder persönlich in einem für Sie stadteilbezogenen Bürgeramt stellen.

    Muss mein Hund seine Hundemarke immer tragen?

    Die Marke, die Sie für Ihren Hund erhalten, ist der sichtbare Nachweis, dass Ihr Hund ordnungsgemäß bei der Stadt Hamm gemeldet ist. Außerhalb einer Wohnung oder eines Grundbesitzes muss der Hund die sichtbar befestigte und gültige Steuermarke tragen. Sollte zudem Ihr Hund einmal "verlorengehen", kann man ihn durch die Steuermarke wieder zu Ihnen zurückbringen. Grundsätzlich ist die Steuermarke für die Dauer der Hundehaltung gültig. 

    Bei Verlust der Hundemarke wird auf Antrag eine neue Marke gegen Zahlung einer Verwaltungsgebühr von 2,50 € ausgehändigt.

    Muss ich meinen Hund immer an der Leine halten?

    Sie selbst als Halter/in oder sonst für das Tier Verantwortliche haben dafür zu sorgen, dass Ihr Hund angeleint ist. Auf den Straßen und Plätzen innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile und in den Anlagen sind Hunde immer an der Leine zu führen. 

    Anlagen sind u. a. Grünanlagen, Alleen, gemeindliche Wälder, Friedhöfe und Sportanlagen.

    Auf Kinderspielplätzen ist das Mitführen von Hunden immer verboten, d.h. auch das angeleinte Mitführen ist dort verboten. 

    Hunde dürfen nicht unbeaufsichtigt auf eine Straße oder in eine Anlage gelangen können. 

    Grundstückseigentümer/innen müssen sicherstellen, dass ihre Hunde das Grundstück nicht unbeaufsichtigt verlassen können. 

    Derjenige, der den Hund führt, muss körperlich in der Lage sein, den Hund sicher zu halten.

    Unangeleint dürfen Sie Ihren Hund in Hamm also nur außerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile führen, allerdings auch dort nicht in den Anlagen. Ihr Hund ist immer so zu führen, dass von ihm keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht, es sollte in erheblichem Maß Rücksicht genommen werden. 

    Ihre Verpflichtungen ergeben sich aus der Straßen- und Anlagenordnung der Stadt Hamm vom 15.07.1998 sowie dem Landeshundegesetz (LHundG) NRW. 

    Wo erhalte ich Hundekotbeutel?

    Falls Sie unterwegs feststellen, dass Sie Ihre Hundekotbeutel zu Hause vergessen haben, erhalten Sie in allen städtischen Bürgerämtern kostenfreie Papierbeutel zur Entsorgung der Hunde-Hinterlassenschaften. Wir bitten Sie im Interesse aller Mitbürger/innen und vor allem der Kinder wegen um Reinhaltung aller öffentlichen Flächen.

    Ich habe einen Hundesteuerbescheid erhalten und erreiche niemanden?

    Zu Jahresbeginn werden rd. 11.000 Abgabenbescheide im Bereich Hundesteuer versandt. Daher kann es tatsächlich für einen vorübergehenden Zeitraum zu längeren Warte- und Bearbeitungszeiten kommen. 

    Wir bitten Sie daher ausdrücklich um Ihr Verständnis.

    Ich habe bereits eine Änderung beantragt, aber diese ist noch nicht auf dem Abgabenbescheid berücksichtigt.

    Nicht alle zwischenzeitlich eingetretenen Änderungen (An- und Abmeldung eines Hundes) konnten auf dem Abgabenbescheid berücksichtigt werden. Insbesondere dann nicht, wenn sie kurz vor dem Erlass der Jahresbescheide erfolgt sind.

    Daher werden Sie nach Erhalt des Jahresbescheides kurzfristig einen Änderungsbescheid erhalten. 

    Sie haben weitere Fragen zum Thema Hundesteuer? 

    Dann nehmen Sie bitte Kontakt auf mit dem Amt für Finanzen und Controlling der Stadt Hamm, Bismarckstr. 1, 59065 Hamm, oder direkt mit Ihrer Sachbearbeiterin (die Kontaktdaten finden Sie im Hundesteuerbescheid). 

    Natürlich ist auch eine Kontaktaufnahme über die Telefonvermittlung der Stadt Hamm unter 02381-17-0 möglich sowie per Fax unter 02381-17-2991 oder per E-Mail unter steuern20@Stadt.Hamm.de.

    Rechtsgrundlagen allgemein

    Hundesteuersatzung der Stadt Hamm,

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_9edee9119bfffe06ae3a9d74e87afc8e

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Steuern und Benutzungsgebühren

    Adresse

    Hausanschrift

    Bismarckstraße 1

    59065 Hamm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02381 17-9900

    Fax: 02381 17-2991

    Version

    Technisch geändert am 13.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Voraussetzungen

    Vorliegen einer Haltungserlaubnis

    Rechtsgrundlage(n)

    § 8 Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW)

    Verfahrensablauf

    • Onlineformular ausfüllen (welches? Geht das nur online?)
    • Unterlagen hochladen
    • Antrag absenden

    Fristen

    Mit der Meldung beim Einwohnermeldeamt ist auch die Ordnungsbehörde zu informieren.

    Kosten

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.02.2022

    Version

    Technisch geändert am 22.02.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de