Hundehaltung Meldung von Halterdaten
Aufgaben nach dem Landeshundegesetz
Als Halter/in eines gefährlichen Hundes, eines Hundes bestimmter Rassen oder einen Hundes, der individuell als gefährlich eingestuft worden ist, sind Sie verspflichtet, jede Adressänderung der Ordnungsbehörde mitzuteilen.
Beschreibung
Hinweise für Dortmund
- Entgegennahme der Anzeigen von Hundehaltungen nach dem Landeshundegesetz
- Erteilung von Erlaubnissen und Ausnahmegenehmigungen nach dem Landeshundegesetz
- Überprüfung gefährlicher/unsachgemäßer Hundehaltungen
Verhaltenstest auch 32/2 Veterinärwesen:
- Durchführung einer Prüfung zur Befreiung vom Leinen- und Maulkorbzwang
- Ermäßigung der Hundesteuer
Telefonische Erreichbarkeit: 0231/50-26750/24409/25008
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Ordnungsamt - Allg. Sicherheits- und Ordnungsangelegenheiten - Thema Hunde
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- Haltungserlaubnis
- Meldebescheinigung
Voraussetzungen
Vorliegen einer Haltungserlaubnis
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Dortmund
- Landeshundegesetz
- Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Dortmund
Verfahrensablauf
- Onlineformular ausfüllen (welches? Geht das nur online?)
- Unterlagen hochladen
- Antrag absenden
Fristen
Mit der Meldung beim Einwohnermeldeamt ist auch die Ordnungsbehörde zu informieren.
Kosten
Hinweise für Dortmund
ca. 25 € - 300 € nach der allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.02.2022