Hundehaltung Meldung von Halterdaten

    Aufgaben nach dem Landeshundegesetz

    Als Halter/in eines gefährlichen Hundes, eines Hundes bestimmter Rassen oder einen Hundes, der individuell als gefährlich eingestuft worden ist, sind Sie verspflichtet, jede Adressänderung der Ordnungsbehörde mitzuteilen.

    Beschreibung

    Hinweise für Dortmund

    • Entgegennahme der Anzeigen von Hundehaltungen nach dem Landeshundegesetz
    • Erteilung von Erlaubnissen und Ausnahmegenehmigungen nach dem Landeshundegesetz
    • Überprüfung gefährlicher/unsachgemäßer Hundehaltungen

    Verhaltenstest auch 32/2 Veterinärwesen:
    • Durchführung einer Prüfung zur Befreiung vom Leinen- und Maulkorbzwang
    • Ermäßigung der Hundesteuer

    Telefonische Erreichbarkeit: 0231/50-26750/24409/25008

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_e1aa694d17aa25d566759995fb86a7ce

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 26.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt - Allg. Sicherheits- und Ordnungsangelegenheiten - Thema Hunde

    Adresse

    Hausanschrift

    Olpe 1

    44122 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-28888

    Fax: +49 231 50-28888

    E-Mail: hunde@stadtdo.de

    Version

    Technisch geändert am 26.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Haltungserlaubnis
    • Meldebescheinigung

    Voraussetzungen

    Vorliegen einer Haltungserlaubnis

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Dortmund

    • Landeshundegesetz
    • Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Dortmund

    Verfahrensablauf

    • Onlineformular ausfüllen (welches? Geht das nur online?)
    • Unterlagen hochladen
    • Antrag absenden

    Fristen

    Mit der Meldung beim Einwohnermeldeamt ist auch die Ordnungsbehörde zu informieren.

    Kosten

    Hinweise für Dortmund

    ca. 25 € - 300 € nach der allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.02.2022

    Version

    Technisch geändert am 22.02.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de