Meldung von geänderten Hundehalterdaten an das örtliche Ordnungsamt für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen nach §3 und §10 des Landeshundegesetzes NRW
Beschreibung
Hinweise für Paderborn
Die Hundesteuer in der Stadt Paderborn beträgt ab 2006 jährlich
Steuersatz, wenn ein Hund gehalten wird
72,00 EUR
Steuersatz, wenn zwei Hunde gehalten werden
90,00 EUR je Hund
Steuersatz, wenn drei oder mehr Hunde gehalten werden
108,00 EUR je Hund
Steuersatz, wenn Hunde gehalten werden:
nach § 3 Landeshundegesetz
600,00 EUR je Hund
nach § 10 Landeshundegesetz
300,00 EUR je Hund
und ist quartalsweise zu zahlen (Zahltermine: 15.02., 15.05., 15.08., 15.11.).
Zu § 3 Landeshundegesetz zählen:
Pittbull Terrier
American Staffordshire Terrier
Staffordshire Bullterrier
Bullterrier
oder Kreuzungen dieser Rassen mit Hunden anderer Rassen oder Mischlingen.
Zu § 10 Landeshundegesetz zählen:
Alano
American Bulldog
Bullmastiff
Mastiff
Mastino Espanol
Mastino Napoletano
Fila Brasileiro
Dogo Argentino
Rottweiler
Tosa Inu
oder Kreuzungen dieser Rassen mit Hunden anderer Rassen oder Mischlingen.
Der Hundesteuerbescheid und die Hundesteuermarke werden Ihnen vom Amt für Finanzen, Abteilung Steuern zugesandt, nachdem Sie Ihren Hund angemeldet haben (siehe unter "Onlinedienstleistung", verwandte Dienstleistung "Hunde (An- und Abmeldung)").
Steuerermäßigung und Steuerbefreiung
Die Hundesteuer kann bei Nachweis von Ermäßigungs- oder Befreiungsvoraussetzungen reduziert werden (siehe unter "Verwandte Dienstleistungen").
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Haltungserlaubnis
- Meldebescheinigung
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Onlineformular ausfüllen (welches? Geht das nur online?)
- Unterlagen hochladen
- Antrag absenden
Fristen
Kosten
Weitere Informationen
Hinweise für Paderborn
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.02.2022
Stichwörter
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