Hundehaltung Meldung von HalterdatenOnline erledigen

    Meldung von geänderten Hundehalterdaten an das örtliche Ordnungsamt für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen nach §3 und §10 des Landeshundegesetzes NRW

    Als Halter/in eines gefährlichen Hundes, eines Hundes bestimmter Rassen oder einen Hundes, der individuell als gefährlich eingestuft worden ist, sind Sie verspflichtet, jede Adressänderung der Ordnungsbehörde mitzuteilen.

    Beschreibung

    Hinweise für Paderborn

    Die Hundesteuer in der Stadt Paderborn beträgt ab 2006 jährlich 

    Steuersatz, wenn ein Hund gehalten wird

    72,00 EUR

    Steuersatz, wenn zwei Hunde gehalten werden

    90,00 EUR je Hund

    Steuersatz, wenn drei oder mehr Hunde gehalten werden

    108,00 EUR je Hund

    Steuersatz, wenn Hunde gehalten werden:

     

    nach § 3 Landeshundegesetz

    600,00 EUR je Hund

    nach § 10 Landeshundegesetz

    300,00 EUR je Hund

    und ist quartalsweise zu zahlen (Zahltermine: 15.02., 15.05., 15.08., 15.11.).

    Zu § 3 Landeshundegesetz zählen:
    Pittbull Terrier
    American Staffordshire Terrier
    Staffordshire Bullterrier
    Bullterrier
    oder Kreuzungen dieser Rassen mit Hunden anderer Rassen oder Mischlingen.

    Zu § 10 Landeshundegesetz zählen:
    Alano
    American Bulldog
    Bullmastiff
    Mastiff
    Mastino Espanol
    Mastino Napoletano
    Fila Brasileiro
    Dogo Argentino
    Rottweiler
    Tosa Inu
    oder Kreuzungen dieser Rassen mit Hunden anderer Rassen oder Mischlingen.

    Der Hundesteuerbescheid und die Hundesteuermarke werden Ihnen vom Amt für Finanzen, Abteilung Steuern zugesandt, nachdem Sie Ihren Hund angemeldet haben (siehe unter "Onlinedienstleistung", verwandte Dienstleistung "Hunde (An- und Abmeldung)").

    Steuerermäßigung und Steuerbefreiung
    Die Hundesteuer kann bei Nachweis von Ermäßigungs- oder Befreiungsvoraussetzungen reduziert werden (siehe unter "Verwandte Dienstleistungen").

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_a513e2cf9fdf12b935bff3fa0e882c23

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amt für Finanzen - Abteilung Steuern

    Adresse

    Hausanschrift

    Bielefelder Straße 3

    33104 Paderborn

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für öffentliche Ordnung - Allgemeine Gefahrenabwehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Abdinghof 11

    33098 Paderborn

    Version

    Technisch geändert am 14.01.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für Finanzen - Abteilung Steuern

    Adresse

    Hausanschrift

    Bielefelder Straße 3

    33104 Paderborn

    Version

    Technisch geändert am 14.01.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für Finanzen - Abteilung Steuern

    Adresse

    Hausanschrift

    Bielefelder Straße 3

    33104 Paderborn

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für öffentliche Ordnung - Allgemeine Gefahrenabwehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Abdinghof 11

    33098 Paderborn

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für Finanzen - Abteilung Steuern

    Adresse

    Hausanschrift

    Bielefelder Straße 3

    33104 Paderborn

    Version

    Technisch geändert am 14.01.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Haltungserlaubnis
    • Meldebescheinigung

    Voraussetzungen

    Vorliegen einer Haltungserlaubnis

    Rechtsgrundlage(n)

    § 8 Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW)

    Verfahrensablauf

    • Onlineformular ausfüllen (welches? Geht das nur online?)
    • Unterlagen hochladen
    • Antrag absenden

    Fristen

    Mit der Meldung beim Einwohnermeldeamt ist auch die Ordnungsbehörde zu informieren.

    Kosten

    Keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.02.2022

    Version

    Technisch geändert am 22.02.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Paderborn

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de