Hundehaltung Meldung von Halterdaten

    Meldung von geänderten Hundehalterdaten an das örtliche Ordnungsamt für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen nach §3 und §10 des Landeshundegesetzes NRW

    Als Halter/in eines gefährlichen Hundes, eines Hundes bestimmter Rassen oder einen Hundes, der individuell als gefährlich eingestuft worden ist, sind Sie verspflichtet, jede Adressänderung der Ordnungsbehörde mitzuteilen.

    Beschreibung

    Hinweise für Rahden

    Die Hundesteuer wird von den Städten und Gemeinden erhoben. Mit ihr werden ordnungspolitische Ziele verfolgt: Die Steuer soll dazu beitragen, die Zahl der Hunde zu begrenzen. Der Steuersatz kann sich deshalb für den zweiten und jeden weiteren Hund oder für Kampfhunde wesentlich erhöhen.
     
    Die jeweiligen Steuersätze werden in der Hundesteuersatzung festgelegt, die Sie im Ortsrecht der Stadt Rahden finden.
     
    Besteuert wird die Haltung von Hunden, steuerpflichtig ist der Hundehalter. Hundehaltende Personen sind solche, die einen Hund zu privaten Zwecken in ihrem Haushalt aufgenommen haben. Aufgenommen ist ein Hund da, wo er untergebracht ist, betreut und versorgt wird - unabhängig davon, wer Eigentümer des Hundes ist. Alle in einem Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten.
     
    Anzumelden ist ausnahmslos jeder Hund nach der Aufnahme oder wenn der Hund dem Halter durch Geburt einer im Haushalt lebenden Hündin zugewachsen ist. Abzumelden ist ein Hund, wenn er nicht mehr im Besitz des Hundehalters ist, verstirbt oder der Besitzer des Hundes mit dem Hund in eine andere Gemeinde verzieht. Die Abmeldung erfolgt auch bei Umzug nicht automatisch. Ist ein Hund eingeschläfert worden, ist eine Bescheinigung des Tierarztes vorzulegen.
     
    Bitte denken Sie auch daran, dass Ihr Hund versichert sein sollte. Er kann unter Umständen große Schäden verursachen, für die Sie als Hundehalter finanziell haften. Das gilt für kleine Hunde ebenso wie für größere.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_394e479df4c55aadfc155fe402821063

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Ordnung und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathaus - Lange Straße 9

    32369 Rahden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05771 73-0

    Fax: 05771 73-60

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sachgebiet Finanzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathaus Nebengebäude - Lange Straße 5

    32369 Rahden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05771 73-0

    Fax: 05771 73-63

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rahden

    siehe An-/Abmeldeformular

    Voraussetzungen

    Vorliegen einer Haltungserlaubnis

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Rahden

    Hundesteuersatzung der Stadt Rahden 

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Rahden

    Sie haben die Möglichkeit, die An-, Ab- oder Ummeldung Ihres Hundes mit dem bereitgestellten Formular vorzunehmen. Bitte drucken Sie dazu das Formular aus und senden es per Post oder auch per E-Mail ausgefüllt und unterschrieben an die Stadt Rahden.

    Fristen

    Mit der Meldung beim Einwohnermeldeamt ist auch die Ordnungsbehörde zu informieren.

    Kosten

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.02.2022

    Version

    Technisch geändert am 22.02.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Rahden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de