Hundehaltung Meldung von HalterdatenOnline erledigen

    Meldung von geänderten Hundehalterdaten an das örtliche Ordnungsamt für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen nach §3 und §10 des Landeshundegesetzes NRW

    Als Halter/in eines gefährlichen Hundes, eines Hundes bestimmter Rassen oder einen Hundes, der individuell als gefährlich eingestuft worden ist, sind Sie verspflichtet, jede Adressänderung der Ordnungsbehörde mitzuteilen.

    Beschreibung

    Hinweise für Lemgo

    Große Hunde sind Hunde mit einer Schulterhöhe von mindestens 40 cm und/oder einem Gewicht von mindestens 20 kg. Die Haltung solcher Hunde muss beim Ordnungsamt angezeigt werden.

    Gefährliche Hunde i. S. des Landeshundegesetzes NRW sind Hunde der Rassen Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden; außerdem Hunde, deren Gefährlichkeit im Einzelfall festgestellt wurde. Für die Haltung dieser Hunde benötigen Sie eine behördliche Erlaubnis. Gleiches gilt für Hunde bestimmter Rassen gem. § 10 LhundG NRW. Dies sind Hunde der Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.

    Das Mindestalter für die Haltung eines gefährlichen Hundes oder eines Hundes bestimmter Rassen beträgt 18 Jahre.

    Die Haltungserlaubnisse für gefährliche Hunde bzw. Hunde bestimmter Rassen sind vor dem Einzug des Hundes zu beantragen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_fe9e8d65dfd47b8c84c1c50898940233

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 4

    32657 Lemgo

    Version

    Technisch geändert am 14.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lemgo

    Haltungsanzeige großer Hund

    • Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung 
    • Sachkundenachweis
    • Mikrochip

    Erlaubnisantrag gefährlicher Hund

    • Nachweis eines besonderen privaten Interesses an der Haltung eines solchen Hundes
    • Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung (Personenschäden mind. 500.000 €, sonstige Schäden mind. 250.000 €)
    • Sachkundenachweis gem. § 6 LHundG
    • Führungszeugnis
    • Erklärung über eine ausbruchsichere und verhaltensgerechte Unterbringung
    • Mikrochip

    Erlaubnisantrag Hund bestimmter Rasse

    • Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung (Personenschäden mind. 500.000 €, sonstige Schäden mind. 250.000 €)
    • Sachkundenachweis gem. § 6 LHundG
    • Führungszeugnis
    • Erklärung über eine ausbruchsichere und verhaltensgerechte Unterbringung
    • Mikrochip

     

    Voraussetzungen

    Vorliegen einer Haltungserlaubnis

    Rechtsgrundlage(n)

    § 8 Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW)

    Verfahrensablauf

    • Onlineformular ausfüllen (welches? Geht das nur online?)
    • Unterlagen hochladen
    • Antrag absenden

    Fristen

    Mit der Meldung beim Einwohnermeldeamt ist auch die Ordnungsbehörde zu informieren.

    Kosten

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.02.2022

    Version

    Technisch geändert am 22.02.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Lemgo

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de