Meldung von geänderten Hundehalterdaten an das örtliche Ordnungsamt für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen nach §3 und §10 des Landeshundegesetzes NRW
Beschreibung
Hinweise für Löhne
"Große Hunde" im Sinne des Landeshundegesetzes NRW sind Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen. Auch Hunde, die die genannten Maße, z.B. aufgrund ihres Alters (noch) nicht erreicht haben, unterfallen der Einstufung nach § 11 Abs. 1 LHundG NRW. Maßgeblich ist, dass die Maße im ausgewachsenen Zustand erreicht werden. Die für die Feststellung erforderlichen Angaben könne z.B. der Fachliteratur oder den Fachinformationen bzw. offiziellen Angaben der jeweiligen FCI-anerkannten Zuchtverbände entnommen werden.
Die Haltung eines derartigen Hundes ist der Ordnungsbehörde anzuzeigen. Eine Erlaubnis ist nicht erforderlich. Diese Erlaubnis ist nur erforderlich für Hunde, die in den §§ 3 und 10 LHundG-NRW gelistet sind, siehe verwandte Dienstleistungen "Haltung eines gefährlichen Hundes" / "Haltung eines Hundes bestimmter Rassen".
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Löhne
- die Bescheinigung eines autorisierten Tierarztes bzw. einer autorisierten Tierärztin,
- eine Kopie einer Berufserlaubnis nach § 11 der Bundes-Tierärzteverordnung,
- eine Kopie eines Jagdscheins,
- eine Kopie der Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz zur Zucht oder Haltung von Hunden oder
- den Nachweis über eine Ausbildung zum Polizeihundeführer bzw. Polizeihundeführerin
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Onlineformular ausfüllen (welches? Geht das nur online?)
- Unterlagen hochladen
- Antrag absenden
Fristen
Kosten
Hinweise für Löhne
Gemäß Tarifstelle 6.10.1.10 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebO) erheben die zuständigen Stellen Verwaltungsgebühren in Höhe von 25,00 Euro für die Entgegennahme der Anzeige über die Haltung eines Hundes im Sinne von § 11 Absatz 1 LHundG NRW.
Genaueres entnehmen Sie dem Dokument AVwGebO NRW - Tarifstellen 6.x; siehe Rubrik "Downloads". Dort finden Sie in den Tarifstellen 6.10.1 bis 6.10.2.5 auch die Gebührenhöhe von Sachkundebescheinigungen, Verhaltensprüfungen, tierärztlichen Gutachten sowie weiteren Amtshandlungen aus dem Hundehaltungsbereich.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.02.2022
Stichwörter
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