Hundehaltung Meldung von HalterdatenOnline erledigen
Meldung von geänderten Hundehalterdaten an das örtliche Ordnungsamt für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen nach §3 und §10 des Landeshundegesetzes NRW
Als Halter/in eines gefährlichen Hundes, eines Hundes bestimmter Rassen oder einen Hundes, der individuell als gefährlich eingestuft worden ist, sind Sie verspflichtet, jede Adressänderung der Ordnungsbehörde mitzuteilen.
Beschreibung
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Voraussetzungen
Vorliegen einer Haltungserlaubnis
Rechtsgrundlage(n)
§ 8 Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW)
Verfahrensablauf
- Onlineformular ausfüllen (welches? Geht das nur online?)
- Unterlagen hochladen
- Antrag absenden
Fristen
Mit der Meldung beim Einwohnermeldeamt ist auch die Ordnungsbehörde zu informieren.
Kosten
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.02.2022
Stichwörter
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück