Hundehaltung Meldung von HalterdatenOnline erledigen

    Meldung von geänderten Hundehalterdaten an das örtliche Ordnungsamt für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen nach §3 und §10 des Landeshundegesetzes NRW

    Als Halter/in eines gefährlichen Hundes, eines Hundes bestimmter Rassen oder einen Hundes, der individuell als gefährlich eingestuft worden ist, sind Sie verspflichtet, jede Adressänderung der Ordnungsbehörde mitzuteilen.

    Beschreibung

    Hinweise für Oer-Erkenschwick


    Hundesteuer 

    Steuerpflichtig ist das Halten von Hunden zu privaten Zwecken. Die Steuerpflicht gilt auch für Hunde, die zur Pflege, zur Probe oder zur Ausbildung gehalten werden. Die Steuer wird nach der Hundesteuersatzung der Stadt Oer-Erkenschwick vom 20.12.2012 erhoben.


    An- und Abmeldung
    Als Hundehalterin oder Hundehalter sind Sie verpflichtet, einen Hund innerhalb von 14 Tagen an - oder abzumelden. An- und Abmeldungen können durch persönliche Vorsprache beim hiesigen Bürgerbüro, schriftlich, per Fax oder per e-mail erfolgen. Bitte benutzen Sie das An- und Abmeldeformular. Bei Abgabe des Tieres an eine andere Person ist der Name und die Anschrift des neuen Halters bekannt zu geben. Beim Umzug in eine andere Gemeinde ist die neue Adresse mitzuteilen. Beim Tod des Tieres ist eine tierärztliche Bescheinigung nicht zwingend erforderlich. Mit der Abmeldung ist dann die Hundesteuermarke zurückzugeben. Das Lastschriftmandat (Bankeinzugsermächtigung) - siehe unten - muss unterschrieben und kann per Post zugesandt werden.


    Zusätzlich sind folgende Hunde beim Ordnungsamt der Stadt Oer-Erkenschwick an- bzw. abzumelden:


    • Große Hunde mit einer Schulterhöhe ab 40 cm und/oder einem Gewicht von 20 kg und mehr
    • Gefährliche Hund und Hunde einer bestimmten Rasse sowie deren Kreuzungen

     

    Weitere Informationen

    • auch zu evtl. Steuerbefreiungen oder –ermäßigungen finden Sie in der Hundesteuersatzung oder bei den Informationen zum Landeshundegesetz NRW.

     

    Steuersätze

    • 96,00 €, wenn ein Hund gehalten wird
    • 108,00 €  je Hund, wenn zwei Hunde gehalten werden
    • 120,00 € wenn drei oder mehr Hunde gehalten werden.

     

    Für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen wird ein Steuersatz von 288,00 € oder mehr (je nach Anzahl der Hunde) erhoben. Siehe hierzu auch Hundesteuersatzung

    Zuständiger Fachbereich der Stadtverwaltung: Bereich Ordnungswesen - Hunde

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_a3a357f67aeb5332f508240811ce97e5

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 30.01.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ordnungswesen - Hunde

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02368 / 691 - 273 und 02368 / 691 - 212

    Fax: 02368 / 691 - 208

    E-Mail: infohunde@oer-erkenschwick.de

    Version

    Technisch geändert am 19.02.2019

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Haltungserlaubnis
    • Meldebescheinigung

    Formulare

    Hinweise für Oer-Erkenschwick

    Das Lastschriftmandat (Bankeinzugsermächtigung) - siehe unten - muss unterschrieben und kann per Post zugesandt werden.

    Voraussetzungen

    Vorliegen einer Haltungserlaubnis

    Rechtsgrundlage(n)

    § 8 Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW)

    Verfahrensablauf

    • Onlineformular ausfüllen (welches? Geht das nur online?)
    • Unterlagen hochladen
    • Antrag absenden

    Fristen

    Mit der Meldung beim Einwohnermeldeamt ist auch die Ordnungsbehörde zu informieren.

    Kosten

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.02.2022

    Version

    Technisch geändert am 22.02.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de