Hundehaltung Meldung von Halterdaten

    Meldung von geänderten Hundehalterdaten an das örtliche Ordnungsamt für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen nach §3 und §10 des Landeshundegesetzes NRW

    Als Halter/in eines gefährlichen Hundes, eines Hundes bestimmter Rassen oder einen Hundes, der individuell als gefährlich eingestuft worden ist, sind Sie verspflichtet, jede Adressänderung der Ordnungsbehörde mitzuteilen.

    Beschreibung

    Hinweise für Nordkirchen

    Alle Hunde, die in der Gemeinde Nordkirchen gehalten werden, sind steuerlich anzumelden.

    Die Steuerpflicht des Hundehalters/der Hundehalterin beginnt mit dem 1. des Monats, in dem der Hund aufgenommen wird. Sie endet grundsätzlich mit dem Ablauf den Monats, in dem der Hund abgegeben oder veräußert wird oder verstirbt. Ein Nachweis obliegt dem/der Steuerpflichtigen. Wird ein entsprechender Nachweis nicht vorgelegt, endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Monats, in dem die Abmeldung bei der Gemeinde Nordkirchen eingeht.

    Bei Zuzug einer Hundehalterin/eines Hundehalters aus einer anderen Gemeinde beginnt die Steuerpflicht mit dem 1. des auf den Zuzug folgenden Monat. Bei Wegzug einer Hundehalterin/eines Hundehalters in eine andere Gemeinde endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Monats, in dem die Steuerpflicht fällt. Sowohl bei Zuzug wie auch bei Wegzug muss eine An- bzw. Abmeldung des Hundes/der Hunde zur Hundesteuer erfolgen.

    Über mögliche Steuerermäßigungen bzw. Steuerbefreiungsgründe finden Sie Informationen in der Hundesteuersatzung.

    Am einfachsten ist die Anmeldung bzw. Abmeldung von der Hundesteuer online, zu finden unter Online-Dienste (Anträge, Meldungen, ...) 

    Rechtsgrundlagen 



    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_4a449010f8caf25b9dcdb1d801f34511

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Team 20 - Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Bohlenstr. 2

    59394 Nordkirchen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02596 917-0

    Fax: 02596 917-139

    Version

    Technisch geändert am 24.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Team 20 - Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßstr. 4

    59394 Nordkirchen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02596 917-0

    Fax: 02596 917-139

    E-Mail: buergerbuero@nordkirchen.de

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Team 12 - Kommunale Einnahmen

    Adresse

    Hausanschrift

    Dorfstraße 26

    59394 Nordkirchen

    Version

    Technisch geändert am 23.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Team 12 - Kommunale Einnahmen

    Adresse

    Hausanschrift

    Bohlenstr. 2

    59394 Nordkirchen

    Version

    Technisch geändert am 24.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Haltungserlaubnis
    • Meldebescheinigung

    Voraussetzungen

    Vorliegen einer Haltungserlaubnis

    Rechtsgrundlage(n)

    § 8 Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW)

    Verfahrensablauf

    • Onlineformular ausfüllen (welches? Geht das nur online?)
    • Unterlagen hochladen
    • Antrag absenden

    Fristen

    Mit der Meldung beim Einwohnermeldeamt ist auch die Ordnungsbehörde zu informieren.

    Kosten

    Keine

    Weitere Informationen

    Hinweise für Nordkirchen

    Gefährliche Hunde im Sinne der neuen Hundesteuersatzung sind insbesondere:

    1. Pitbull Terrier
    2. American Staffordshire Terrier
    3. Staffordshire Bullterrier
    4. Bullterrier
    5. Alano
    6. American Bulldog
    7. Bullmastiff
    8. Mastiff
    9. Mastino Espanol
    10. Mastino Napoletano
    11. Fila Brasileiro
    12. Dogo Argentino
    13. Rottweiler
    14. Tosa Inu

    sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.02.2022

    Version

    Technisch geändert am 22.02.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Nordkirchen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de