Hundehaltung Meldung von HalterdatenOnline erledigen

    Meldung von geänderten Hundehalterdaten an das örtliche Ordnungsamt für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen nach §3 und §10 des Landeshundegesetzes NRW

    Als Halter/in eines gefährlichen Hundes, eines Hundes bestimmter Rassen oder einen Hundes, der individuell als gefährlich eingestuft worden ist, sind Sie verspflichtet, jede Adressänderung der Ordnungsbehörde mitzuteilen.

    Beschreibung

    Hinweise für Königswinter

    Zu den bestimmten Hunden, für die eine Haltungserlaubnis vom Ordnungsamt erforderlich ist gehören u.a. Hunde der Rassen: 

    • Pitbull Terrier
    • American Staffordshire Terrier
    • Staffordshire Bullterrier oder Bullterrier
    • Alano
    • American Bulldog
    • Bullmastiff
    • Mastiff
    • Mastino Espanol oder Mastino Napoletano
    • Fila Brasileiro
    • Dogo Argentino
    • Rottweiler und Tosa Inu
    • Oder Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden

    Im Einzelfall kann ein Hund auch gesondert als gefährlich eingestuft werden.

    Mit der Haltung eines gefährlichen Hundes oder eines Hundes bestimmter Rassen nach §3 und 10 des Landeshundegesetztes sind Sie an bestimmte Pflichten gebunden. Zu diesen Pflichten gehört, dass Sie jeden Wechsel ihrer Anschrift dem Ordnungsamt mitteilen müssen. Sollten Sie umziehen, so denken Sie bitte daran, die neue Anschrift auch dem Ordnungsamt bekannt zu geben

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_4eb66a4d06cc7ef2d4863129ea55fb6a

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 11.10.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Drachenfelsstraße 9-11

    53639 Königswinter

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02244 889-0

    Version

    Technisch geändert am 11.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Königswinter

    • Haltungserlaubnis
    • Meldebescheinigung

    Voraussetzungen

    Vorliegen einer Haltungserlaubnis

    Rechtsgrundlage(n)

    § 8 Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW)

    Verfahrensablauf

    • Onlineformular ausfüllen (welches? Geht das nur online?)
    • Unterlagen hochladen
    • Antrag absenden

    Fristen

    Mit der Meldung beim Einwohnermeldeamt ist auch die Ordnungsbehörde zu informieren.

    Kosten

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.02.2022

    Version

    Technisch geändert am 22.02.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Königswinter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de