Meldung von geänderten Hundehalterdaten an das örtliche Ordnungsamt für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen nach §3 und §10 des Landeshundegesetzes NRW
Beschreibung
Hinweise für Übach-Palenberg
Steuerbefreiung
Auf Antrag kann eine Steuerbefreiung gewährt werden für Blindenführhunde und Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen. Als Nachweis für die Hilflosigkeit gelten die Merkmale "H", "B", "BL" oder "aG" im Schwerbehindertenausweis. Für gefährliche Hunde (Kampfhunde) wird eine Befreiung nicht gewährt.
Steuersätze in Übach-Palenberg (gültig ab 01.01.2013)
Die Hundesteuer beträgt jährlich, wenn von einem Haushalt
- nur ein Hund gehalten wird 72,00 EUR,
- zwei Hunde gehalten werden 84,00 EUR je Hund,
- drei und mehr Hunde gehalten werden 96,00 EUR je Hund,
- ein Kampfhund gehalten wird 480,00 EUR,
- zwei Kampfhunde oder mehr gehalten werden 720,00 EUR je Hund.
Gefährliche Hunde "Kampfhunde" nach § 2 Hundesteuersatzung
Nach der Hundesteuersatzung gelten folgende Hunde als "Kampfhunde" und sind als solche zu versteuern: Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu sowie Hunde, die in gefahrdrohender Weise einen Menschen angesprungen oder sich nach dem Gutachten des beamteten Tierarztes als bissig erwiesen haben und Hunde die bewiesen haben, dass sie unkontrolliert Wild, Vieh, Katzen oder andere Hunde hetzen oder reißen.
Überwachung der Steuerpflicht / Hundesteuerersatzmarke
Bei der Anmeldung des Hundes wird dem Hundehalter die zu diesem Zeitpunkt gültige Hundesteuermarke ausgehändigt. Die Hundesteuermarke gilt unbefristet. Der Hundehalter darf Hunde außerhalb seiner Wohnung oder seines umfriedeten Grundbesitzes nur mit der sichtbar befestigten gültigen Steuermarke umherlaufen lassen. Bei Verlust der gültigen Steuermarke wird dem Hundehalter auf Antrag eine neue Steuermarke gegen Ersatz der Kosten in Höhe von 5,60 € nach der aktuellen Verwaltungsgebührensatzung, ausgehändigt.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Übach-Palenberg
- Personalausweis / Reisepass
- bei Abmeldung Steuermarke
- ggf. Schwerbehindertenausweis (zur Steuerbefreiung)
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Onlineformular ausfüllen (welches? Geht das nur online?)
- Unterlagen hochladen
- Antrag absenden
Fristen
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.02.2022