Meldung von geänderten Hundehalterdaten an das örtliche Ordnungsamt für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen nach §3 und §10 des Landeshundegesetzes NRW
Beschreibung
Hinweise für Haan
Haben Sie einen Hund der Rassen Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier oder Bullterrier, deren Kreuzungen untereinander oder deren Kreuzungen mit anderen Hunden? Gehört Ihr Hund zu den Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu, deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden? Haben Sie einen Hund, der im Einzelfall als gefährlich eingestuft worden ist? Mit der Haltung eines gefährlichen Hundes oder eines Hundes bestimmter Rassen nach §3 und 10 des Landeshundegesetztes sind Sie an bestimmte Pflichten gebunden. Zu diesen Pflichten gehört, dass Sie jeden Wechsel ihrer Anschrift dem Ordnungsamt mitteilen müssen. Sollten Sie umziehen, so denken Sie bitte daran, die neue Anschrift auch dem Ordnungsamt bekannt zu geben
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Ansprechpartner
Amt für Brandschutz, Recht und öffentliche Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: ordnung@stadt-haan.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Haan
- Haltungserlaubnis
- Meldebescheinigung
Voraussetzungen
Hinweise für Haan
Vorliegen einer Haltungserlaubnis.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Haan
§ 8 Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW)
Verfahrensablauf
- Onlineformular ausfüllen (welches? Geht das nur online?)
- Unterlagen hochladen
- Antrag absenden
Fristen
Hinweise für Haan
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.02.2022
Stichwörter
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