abfallrechtliches Nachweisverfahren
Wenn Sie Abfälle entsorgen oder an Entsorgungsvorgängen beteiligt sind, worüber Sie ordnungsgemäß Nachweise sowie ein Register führen müssen, können Sie bei der zuständigen Behörde eine Befreiung von dieser Nachweis- und/oder Registerpflicht beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Viersen
Die Abfallberatung steht Ihnen bei jeglichen Fragen rund um Abfälle aus dem gewerblichen Bereich zur Verfügung.
Zu folgenden Themen erteilen wir gern Auskunft und bieten Unterstützung:
- Umsetzung der Mehrwegangebotspflicht (VerpackG)
- Umsetzung der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV):
- Trennpflichten
- Dokumentationspflichten
- Pflichtrestmülltonne
- Überlassungspflichtige Abfälle
- Abfallrechtlich relevante Regelwerke
- Rücknahmesysteme für bestimmte Abfallfraktionen
- Abfallvermeidung im Betrieb
Auch zu darüberhinausgehenden Fragestellungen dürfen Sie uns gern kontaktieren.
Wir sind telefonisch oder per Mail an abfallberatung@kreis-viersen.de für Sie erreichbar.
Informationen zur Entsorgung über die Kommune
Wenn Ihr Abfall von der kommunalen Müllabfuhr abgeholt wird, erhalten Sie Informationen zu Abfuhrterminen und -mengen im Abfallkalender oder bei Ihrem örtlichen Ansprechpartner in Ihrer Stadt oder Gemeinde (siehe auch unter "Rund um die Tonne").
Informationen zur eigenverantwortlichen Entsorgung
Für verwertbare Abfälle können Sie eigenverantwortlich ein Entsorgungsunternehmen mit der Verwertung beauftragen und diesem die Abfälle überlassen. Es besteht allerdings für Sie als Abfallerzeuger die Verpflichtung, sich von der Zuverlässigkeit des Entsorgers und von der ordnungsgemäßen Entsorgung der Abfälle zu überzeugen.
Für Abfälle, die einer Beseitigung zugeführt werden müssen, weil für sie keine Verwertungsmöglichkeiten bestehen, gilt eine Überlassungspflicht an den Kreis Viersen, sofern sie nicht durch die Abfallentsorgungssatzung ausgeschlossen wurden. Daher müssen Sie diese Abfälle zu einer in § 5 der Abfallentsorgungssatzung genannten Entsorgungsanlagen bringen.
Für gefährliche Abfälle können Sie die entsprechenden elektronischen Entsorgungsnachweise beim jeweiligen Betreiber der Entsorgungsanlage beantragen.
Ob es sich bei Ihren Abfällen um Abfälle zur Verwertung oder Abfälle zur Beseitigung handelt, kann nicht immer pauschal beantwortet werden. Wenn Sie unsicher sind, kontaktieren Sie uns!
Online-Dienst
URL Online-Dienst
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Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Begründung, warum im konkreten Einzelfall eine Befreiung erteilt werden soll.
Formulare
Hinweise für Viersen
Voraussetzungen
Hinweise für Viersen
Keine / Bei Bedarf Informationen über die Abfallzusammensetzung und -herkunft
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Viersen
Verfahrensablauf
- Sie stellen den Antrag auf Befreiung bei der zuständigen Behörde samt aller für die Beurteilung des Sachverhalts notwendigen Angaben.
- Die Behörde bearbeitet Ihren Antrag und entscheidet, ob eine Befreiung in Betracht kommt.
- Die Entscheidung der Behörde wird Ihnen mitgeteilt.
Fristen
Vor dem Beginn der Entsorgung, auf die sich die Nachweis- oder Registerpflicht bezieht.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Viersen
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch GOES Gesellschaft für die Organisation der Entsorgung von Sonderabfällen mbH in Schleswig-Holstein am 12.07.2023
Stichwörter
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