Aufenthaltskarte Ausstellung für drittstaatsangehörige Familienangehörige von EU-/ EWR-BürgernOnline erledigen

    Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Unionsbürgern

    Wenn Sie ein Familienangehöriger eines EU- oder EWR-Bürgers sind und aus einem Drittstaat kommen, benötigen Sie spätestens drei Monate nach Ihrer Einreise eine Aufenthaltskarte für den weiteren Aufenthalt in Deutschland.

    Beschreibung

    Hinweise für Krefeld

    EU-Bürgerinnen und EU-Bürger sind grundsätzlich freizügigkeitsberechtigt und können sich frei und ohne Aufenthaltsgenehmigung in der EU bewegen.

    Auch bei ihren Familienangehörigen ist das eigentlich nicht anders. Wenn die Familienangehörigen allerdings Drittstaatsangehörige sind - also aus einem Land außerhalb der EU kommen - müssen sie sich eine "Aufenthaltskarte" ausstellen lassen. Diese wird bei der Abteilung Migration beantragt und muss innerhalb von sechs Monaten ausgestellt werden, über die Einreichnung der erforderlichen Unterlagen erhalten Sie eine Bescheinigung.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_258fcd26064dea2c41d6a31ce6326a47

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 19.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Migration

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Hauptbahnhof 5

    47798 Krefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 21 51 / 86-2333

    E-Mail: auslaenderamt@krefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 30.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Krefeld

    gültige Ausweispapiere, Meldebestätigung der EU-Bürgerin oder des EU-Bürgers und Nachweis ihrer/seiner Freizügigkeitsberechtigung (z.B. Arbeitnehmerstatus), Nachweis, dass die EU-Bürgerin oder der EU-Bürger dem Familienangehörigen Unterhalt gewährt, Nachweis über ausreichende Existenzmittel und ausreichenden Krankenversicherungsschutz, Nachweis über den Status als Familienangehörige/r, Eentuell werden weitere Unterlagen benötigt

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Ja

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen nicht die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaates, des EWR oder der Schweiz.
    • Sie sind Familienangehöriger eines EU oder EWR-Bürgers, der sich in Deutschland aufhält.
    • Sie pflegen eine enge familiäre Beziehung zu dem EU oder EWR-Bürger (dafür müssen Sie nicht zwangsläufig zusammen wohnen).
    • Sie möchten sich länger als drei Monate in Deutschland aufhalten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Krefeld

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Krefeld

    Der Antrag kann online gestellt werden.

    Fristen

    Hinweise für Krefeld

    6 Monate nach Einreise

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Krefeld

    • 12 Wochen

    Kosten

    Hinweise für Krefeld

    • Gebühr: 22,80€ bis 37,00€

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Das Verfahren wird in der Regel in deutscher Sprache durchgeführt.
    • Nach Ausstellung der Aufenthaltskarte kann deren Fortbestand aus besonderem Anlass überprüft werden. Sind die Voraussetzungen des Aufenthaltsrechts innerhalb von fünf Jahren nach Begründung des Aufenthalts im Bundesgebiet entfallen oder liegen nicht mehr vor, kann die Aufenthaltskarte eingezogen werden.
    • Alle gegenüber der Ausländerbehörde getätigten Angaben sollten nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig sein, damit das Anliegen ohne größere Verzögerungen bearbeitet werden kann.
    • Unrichtige oder unvollständige Angaben können das Verfahren verlangsamen und für die Betroffenen von Nachteil sein. Im Ernstfall können unrichtige oder unvollständige Angaben, die nicht rechtzeitig gegenüber der Ausländerbehörde vervollständigt oder korrigiert werden, die Rücknahme bereits erteilter Aufenthaltsrechte, eine Geldstrafe, eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Ausweisung aus dem Bundesgebiet zur Folge haben.
    • Wenn Sie sich fünf Jahre mit Ihrer Bezugsperson ständig rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten haben, können Sie eine Daueraufenthaltskarte beantragen.
    • Die Aufenthaltskarte wird nicht für Staatsangehörige der Schweiz, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland ausgestellt. Für diese Personen gelten andere Bestimmungen (siehe „Weiterführende Informationen“).
    • Aufgrund der Komplexität des Aufenthalts- und Freizügigkeitsrechts dient diese Beschreibung lediglich der Information und ist nicht rechtsverbindlich.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Krefeld

    Links:
    Downloads:
    • Broschüre Ausbildung und Studium in Deutschland sowie das deutsche Bildungssystem

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg am 28.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Krefeld

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de