Kinderreisepass Statusabfrage
Bearbeitungsstatus von Kinderreisepass abfragen
Ab dem 01.01.2024 können Sie keinen Kinderreisepass mehr beantragen, aktualisieren oder ändern lassen. Auch eine Auskunft über den Bearbeitungsstatus ist daher nicht mehr möglich.
Beschreibung
Hinweise für Spenge
Über folgende Wege können Sie einen verlorenen Gegenstand melden
- über das Onlinedienstleistung "Verlustanzeige
- telefonisch
- per Mail oder
- persönlich
Hinweise
- Sollte ein Fundgegenstand dem Verlierer bzw. der Verliererin zugeordnet werden können, benachrichtigen wir diese Person umgehend.
- Oftmals lohnt es sich nach längere Zeit noch einmal nachzufragen, ob der Gegenstand gefunden wurde. Gegenstände sind teilweise auch durch Beschreibungen nicht klar zuzuordnen. Durch eine kurze Rücksprache lassen sich Gegenstände oft einfach zuordnen.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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- §§ 965 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Aufbewahrung der Gegenstände
- Fundgegenstände wie Schlüssel, Portemonnaies, Regenschirme, Taschen, Handys, Uhren, Schmuck, Brillen werden im Fundbüro/Bürgerbüro sicher verwahrt.
- Tiere wie Hunde, Katzen, Vögel und andere Kleintiere werden vom Tierschutzverein Vlotho u.U. e.V. (Tierheim Eichenhof) aufgenommen und von dort weiter vermittelt. Sie erreichen das Tierheim unter 05733 / 5665. Hierhin wenden Sie sich bitte auch, wenn Sie ein Tier im Stadtgebiet Löhne gefunden haben.
Was sind Ihre Ansprüche als Finder?
- Eigentumserwerb nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten nach Anzeigenaufgabe, wenn der oder die Verlierende nicht bekannt wurde.
(Sie werden nach 6 Monaten Aufbewahrungsfrist von uns benachichtigt und können die Fundsache dann im Bürgerbüro abholen) - Finderlohn in Höhe von fünf Prozent bis zu einem Wert von 500 Euro und zuzüglich drei Prozent bei einem Wert von über 500 Euro.
- Ersatz Ihrer etwaigen Aufwendungen, z.B. wenn Transportkosten nachgewiesen werden können.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 18.04.2024
Stichwörter
Hinweise für Spenge