Bearbeitungsstatus von Kinderreisepass abfragen
Hinweise für Korschenbroich
Wenn Sie einen Kinderreisepasses beantragt haben, können Sie jederzeit Auskunft über den Bearbeitungsstatus einholen.
Beschreibung
Hinweise für Korschenbroich
Kinderreisepässe dürfen ab dem 1. Januar 2024 nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Im Umlauf befindliche Kinderreisepässe können bis zum Ende der aufgedruckten Gültigkeit weiterverwendet werden und laufen dann aus.
Als Ausweisdokument für Kinder (ab Säuglingsalter) kommen Personalausweise in Betracht, wenn nur Reisen innerhalb der EU geplant sind. Werden Reisen außerhalb der EU (auch Großbritannien) geplant, benötigt jedes Kind - wie auch die Eltern - einen regulären Reisepass.
Für weitere Informationen rufen Sie bitte den Link unter "Link zu externem Verfahren" auf.
Information nach Artikel 13 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) können Sie hier abrufen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- die Nummer des beantragten Kinderreisepasses (auf dem Zahlungsbeleg, den Sie bei der Beantragung erhalten haben)
- In manchen Fällen wird auch eine PIN zugeteilt, die bei der Statusabfrage anzugeben ist.
Formulare
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Voraussetzungen
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keine
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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- Mancherorts wird bei der Beantragung des Kinderreisepasses ein Informationsblatt zur Abfrage des Bearbeitungsstatus ausgehändigt. Folgen Sie in diesem Fall einfach der dort beschriebenen Anleitung.
- Bietet die Behörde im Serviceportal eine Online-Abfrage an, so finden Sie zu dieser Beschreibung einen entsprechenden Link.
- Sie können jederzeit auch persönlich oder telefonisch nach dem Bearbeitungsstand Ihres Dokumentes fragen.
Fristen
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keine
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Korschenbroich
zwei bis sechs Wochen
Kosten
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keine
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 18.04.2024
Stichwörter
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