Kinderreisepass StatusabfrageOnline erledigen

    Bearbeitungsstatus von Kinderreisepass abfragen

    Ab dem 01.01.2024 können Sie keinen Kinderreisepass mehr beantragen, aktualisieren oder ändern lassen. Auch eine Auskunft über den Bearbeitungsstatus ist daher nicht mehr möglich.

    Beschreibung

    Hinweise für Essen

    Als Alternative kann für Kinder jeden Alters ein Personalausweis oder Reisepass beantragt werden. Da im Gegensatz zum Kinderreisepass die Ausstellung dieser Dokumente durch die Bundesdruckerei erforderlich ist, berücksichtigen Sie bitte die Lieferzeiten. Diese betragen aktuell beim Personalausweis 3-4 Wochen und beim Reisepass 4-6 Wochen.

    Ein Personalausweis genügt zum Beispiel für Reisen innerhalb der Europäischen Union, Norwegen, Island, die Schweiz und Liechtenstein sowie für Reisen in die Türkei. Auskunft über das jeweils benötigte Reisedokument geben die Reise- und Sicherheitshinweise auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes ( https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise).

    Für Reisen außerhalb der EU ist für das Kind in der Regel ein Reisepass erforderlich.

    Reisepässe und Personalausweise für Personen unter 24 Jahren sind maximal 6 Jahre gültig.

    Bitte beachten Sie: Das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinkindern, kann sich innerhalb kurzer Zeit stark verändern, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch noch während der Gültigkeit nicht mehr möglich ist. Das Ausweisdokument ist dann kraft Gesetz vorzeitig ungültig! Sollten Sie Zweifel haben, ob für Dritte (Grenzpersonal o.ä.) die Identifizierung Ihres Kindes problemlos möglich ist, beantragen Sie bitte im eigenen Interesse rechtzeitig vor Reiseantritt einen neuen Personalausweis oder Reisepass für Ihr Kind.

    Häufig gestellte Fragen:

    Was wird zur Antragsstellung benötigt?

    Neben dem Kind selbst grundsätzlich alle Dokumente, die Sie bisher auch zur Kinderreisepassbeantragung mitgebracht haben. Dementsprechend benötigen Sie, neben einem Termin im Bürgeramt oder der Bürgerservicestelle, ein biometrisches Lichtbild, falls vorhanden den bisherigen (Kinder-)Reisepass und, wenn notwendig, eine Vollmacht bei gemeinsamem Sorgerecht und gleichzeitiger Abwesenheit eines Sorgeberechtigten.

    Was kosten die Ausweisdokumente nun für mein Kind?

    Ein Personalausweis kostet 22,80 €, ein Reisepass: 37,50 €.

    Was ist, wenn ich den Reisepass schneller benötige?

    Sofern Sie keine 4 Wochen auf den Reisepass warten können, so können Sie den Reisepass im Expressverfahren bestellen. Die Gebühr erhöht sich um 32€, der Reisepass ist in der Regel in drei bis fünf Werktagen abholbereit.

    Sollte der Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig vor Reisebeginn fertig sein, kann Ihnen vor Ort im Bürgeramt ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Geeignete Nachweise über die besondere Dringlichkeit, wie zum Beispiel Flugtickets oder andere Reiseunterlagen, sind hierbei vorzuweisen.

    Warum wurde der Kinderreisepass abgeschafft?

    Kinderreisepässe sind nur maximal 12 Monate gültig. Diese kurze Gültigkeitsdauer gilt für alle Standard-Ausweisdokumente ohne Chip, die die Mitgliedstaaten der EU für Ihre Bürgerinnen und Bürger ausstellen. Schwach geschützte Dokumente dürfen nicht länger als zwölf Monate gültig sein.

    Kinderreisepässe, insbesondere die in der Gültigkeit verlängerten Kinderreisepässe, werden von den Staaten weltweit und teilweise auch innerhalb der EU nicht mehr überall als Ausweisdokument akzeptiert. Die Anerkennung deutscher Kinderreisepässe durch andere Staaten kann durch Deutschland nicht beeinflusst werden.

    Damit die Reisen von Familien nicht unterbrochen werden, weil der Kinderreisepass oder ein in der Gültigkeit verlängerter Kinderreisepass an der Grenze nicht anerkannt wird, hat der Gesetzgeber am 12. Oktober 2023 ein Gesetz veröffentlicht, in dem u.a. der Kinderreisepass abgeschafft wurde.

    Wann benötige ich eine Vollmacht?

    Die Beantragung eines Ausweisdokumentes für Kinder erfordert grundsätzlich die Zustimmung aller Sorgeberechtigten. Spricht nur ein Sorgeberechtigter vor, so ist es bei gemeinsam lebenden Sorgeberechtigten notwendig, dass eine Vollmacht vorgelegt wird. Diese kann frei formuliert werden, einen entsprechenden Vordruck können Sie unter Downloads herunterladen. Bei getrennt lebenden Sorgeberechtigten kommt es auf die konkreten familiären Umstände an, ob eine Vollmacht notwendig ist. Sprechen Sie uns bei Zweifeln an.

    Die Vollmacht kann auch online abgegeben werden, dazu stellen wir Ihnen unter "Onlinedienstleistungen" einen entsprechenden Service bereit.

    Bei ehelich geborenen Kindern sind automatisch beide Elternteile als sorgeberechtigt im Melderegister eingetragen. Bei nicht ehelich geborenen Kindern oder bei Verlust eines Sorgerechts erhält das Melderegister nicht automatisch eine Mitteilung. Sofern versäumt wurde, Änderungen des Sorgerechts dem Bürgeramt mitzuteilen kann es also sein, dass im Melderegister nicht die korrekten Sorgeberechtigten eingetragen sind. Sofern Sie sich nicht sicher sind, ob alle Daten korrekt vorliegen, bringen Sie sicherheitshalber Nachweise über den Erwerb oder den Verlust des Sorgerechts zur Beantragung des Kinderreisepasses mit.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_6f0c3a0596437297b27aa4c9e33a097e

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    Version

    Technisch geändert am 09.04.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgeramt Kupferdreh

    Adresse

    Hausanschrift

    Kupferdreher Str. 86

    45257 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-33222

    Fax: +49 201 8833283

    E-Mail: buergeramt@essen.de

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgeramt Altenessen

    Adresse

    Hausanschrift

    Altenessener Straße 196

    45326 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-33222

    Fax: +49 201 8833258

    E-Mail: buergeramt@essen.de

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    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgeramt Kettwig

    Adresse

    Hausanschrift

    Bürgermeister-Fiedler-Platz 1

    45219 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-33222

    Fax: +49 201 8833287

    E-Mail: buergeramt@essen.de

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgeramt Gildehof

    Adresse

    Hausanschrift

    Hollestr. 3

    45127 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-33222

    Fax: +49 201 8833218

    E-Mail: buergeramt@essen.de

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgeramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hollestr. 3

    45127 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-33222

    Fax: +49 201 8833218

    E-Mail: buergeramt@essen.de

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    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgeramt Steele

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiser-Otto-Platz 1-5

    45276 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-33222

    Fax: +49 201 8833278

    E-Mail: buergeramt@essen.de

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    Technisch geändert am 28.05.2024

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    Deutsch

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    Bürgeramt Borbeck

    Adresse

    Hausanschrift

    Rudolf-Heinrich-Straße 1

    45355 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-33222

    Fax: +49 201 8833248

    E-Mail: buergeramt@essen.de

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Essen

    Lichtbild

    Falls notwendig, Vollmacht eines Elternteils oder Sorgerechtsbeschluss

    Falls vorhanden, alter Kinderreisepass / altes Ausweisdokument

    Falls notwendig, Nachweise über das Sorgerecht

    Formulare

    Hinweise für Essen

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Passgesetz, Personalausweisgesetz

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    bis zu 4 Wochen

    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Informationen zu Einreisebestimmungen:
    Vollmacht für die Beantragung von Kinderreisepässen:

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 18.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 18.04.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Essen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de