Saisonkennzeichen für Fahrzeuge

    Hinweise für Essen

    Beschreibung

    Hinweise für Essen

    Bei einem Saisonkennzeichen kann der Fahrzeughalter den Zulassungszeitraum (mindestens 2, höchstens 11 Monate) frei wählen. Die Zulassung erfolgt für volle Monate, wobei der Start am 1. und das Ende am letzten Tag des Monats liegt. Der Zeitraum wird rechts auf dem Kennzeichen eingeprägt.

    Seit dem 01.10.2017 ist eine Kombination mit einem H-Kennzeichen möglich, jedoch nicht mit einem roten Oldtimer-Kennzeichen. Ein Wechsel zwischen normaler Zulassung und Saisonkennzeichen ist auf Antrag problemlos möglich.

    Die Auswahl von Saisonkennzeichen ist auch innerhalb der Online-Dienstleistungen (Übernahme/Neuzuteilung eines Saisonkennzeichens) möglich.

    Den Service für die Internetbasierte Übernahme/Neuzuteilung eines Saisonkennzeichens finden sie rechts unter der Rubrik der Onlinedienstleistungen. 

    Sofern Ihr Fahrzeug finanziert ist und die Zulassungsbescheinigung Teil II bei einer Bank oder einer anderen Einrichtung verwahrt wird, so ist mit dieser zu kommunizieren, dass die Zulassungsbescheinigung Teil II zwecks Zulassung der Zulassungsbehörde übersandt wird. Der Zulassungsbescheinigung Teil II ist zudem vom Finanzierungsgeber ein Schreiben beizufügen, aus welchem der Grund für die Übermittlung der Dokumente erfolgt.

    Dabei ist darauf zu achten, dass die Zulassungsbescheinigung Teil II immer an die Kfz-Zulassung in Essen Steele, Kaiser-Otto-Platz 1-5, 45276 Essen, übersendet wird.

    Demnach ist bei der Terminbuchung darauf zu achten, dass Sie den Termin für die Kfz-Zulassung in Steele und nicht für die Bürgerservicestelle vereinbaren.

    Eine Bearbeitung in der Bürgerservicestelle ist nicht möglich.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_3491acaceb2cbf6f296ccf1c55c6f9c2

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 19.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kraftfahrzeugzulassungen und Fahrerlaubnisse

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiser-Otto-Platz 1-5

    45276 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-33999

    E-Mail: kfz@einwohneramt.essen.de

    Version

    Technisch geändert am 19.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Essen

    Alle Unterlagen sind grundsätzlich im Original vorzulegen. Die Ausstellung der Fahrzeugpapiere kann persönlich oder durch Bevollmächtigung erfolgen.

    • Zulassungsantrag und SEPA-Lastschriftmandat (zum Einzug der Kfz-Steuer)
      Ein entsprechendes Formular (Vollmacht) steht Ihnen als am Bildschirm ausfüllbare pdf-Datei unter dem neben stehenden Link zum Download zur Verfügung.
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
      In einigen Fällen kann auf die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II verzichtet werden. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld darüber, nach welcher Bestimmung sich Ihr Anliegen richtet.
    • Kennzeichenschilder
      Die Kennzeichen werden nicht benötigt, wenn das Fahrzeug zugelassen ist und die Kennzeichen übernommen werden sollen. Dies gilt auch für Kennzeichen mit einer auswärtigen Städtekennung.
    • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO
      HU-Prüfbericht: Die Vorlage des Prüfberichtes über die letzte Hauptuntersuchung ist nur dann erforderlich, wenn sich die Fälligkeit der nächsten HU nicht zweifelsfrei aus der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ergibt. Hierüber entscheidet die zuständige Sachbearbeitung.
    • Bei Änderung des Zulassungszeitraums ist zusätzlich eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) nachzuweisen
    • Gültiges Ausweisdokument im Original
    • Bei juristischen Personen
      Handelsregisterauszug und/ oder Gewerbeanmeldung sowie ein gültiges Ausweisdokument der vorsprechenden Person im Original
      Bei einer Einzelfirma zusätzlich ein gültiges Ausweisdokument des benannten Vertreters
    • Bei Freiberuflern
      Nachweis der aktuellen Firmenanschrift in Form eines Brief- oder Kopfbogens oder die Vorlage einer Bescheinigung über die Firmenanschrift eines Steuerberaters
    • Bei Vereinen
      Auszug aus dem Vereinsregister
    • Bei minderjährigen Fahrzeughaltern
      Die schriftliche Einwilligung und die gültigen sowie originalen Ausweisdokumente der oder des Erziehungsberechtigten sowie des Minderjährigen
    • Bei Vorsprache durch einen Bevollmächtigten
      Vorlage einer formlosen, schriftlichen Vollmacht oder des ausgefüllten und unterschriebenen Zulassungsantrag sowie die Ausweisdokumente des Antragstellers und Bevollmächtigtem im Original
      Das SEPA-Lastschriftmandat ist immer im Original und durch den Fahrzeughalter unterschrieben vorzulegen.

    Formulare

    Hinweise für Essen

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Wenn Sie die Antwort auf Ihre Frage hier nicht finden können, senden Sie uns bitte eine E-Mail an die kfz@einwohneramt.essen.de oder rufen Sie uns an unter 0201/88-33999.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Essen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 05.03.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de