Verbleiben eines Kindes bei Pflegeperson
Hinweise für Lemgo
Beschreibung
Hinweise für Lemgo
Die Aufgaben des Pflegekinderdienstes bestehen in der Akquise, Schulung, Auswahl und Beratung von Pflegefamilien und die Vermittlung von Kindern in Vollzeitpflege.
Bewerberinnen und Bewerber werden auf ihre Eignung geprüft, beraten und in Qualifizierungskursen aus- und weitergebildet. Während des Pflegeverhältnisses werden sie durch die Mitarbeiterinnen des Pflegekinderdienstes beraten und begleitet.
Für diese Kinder sucht der Pflegekinderdienst aufgeschlossene Familien, Paare und Einzelpersonen, die bereit sind, Kinder für begrenzte Zeit oder auf Dauer in ihre Familie aufzunehmen.
Haben Sie Interesse, fühlen Sie sich angesprochen, dann rufen Sie unverbindlich an.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Die folgenden notwendigen Unterlagen werden in verschiedenen Abschnitten des Bewerbungsverfahrens erbeten:
- Ausführlicher Lebenslauf mit Darstellung der Lebensgeschichte und der Beweggründe für die Aufnahme eines Kindes (inkl. aktueller Fotos)
- Ärztliches Gesundheitsattest
- Führungszeugnis gemäß § 30a Bundeszentralregistergesetz
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Es besteht die Möglichkeit, sich kostenlos durch Ombudschaft Jugendhilfe NRW e. V. Beratungsstelle, Hofkamp 102, 42103 Wuppertal, Telefon 0202/29536776 oder unter team@ombudschaft-nrw.de bei auftretenden Problemen mit dem Jugendamt oder einem freien Träger der Jugendhilfe beraten zu lassen. In der konkreten Beratung, Begleitung und Unterstützung richtet Ombudschaft Jugendhilfe NRW e. V. den Blick auf die Rechte der Kinder sowie die Rechte der Eltern als Anspruchsberechtigte von Leistungen nach dem SGB VIII.
Weitere Informationen zur Ombudschaft finden Sie hier: https://ombudschaft-nrw.de
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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