Fahrerlaubnis Erweiterung der Klasse B um die Anhängerklasse E

    Anhängerklasse E beantragen

    Wenn Sie eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen, können Sie diesen um die Anhängerklasse E erweitern. 

    Beschreibung

    Hinweise für Rahden

    Eine Erweiterung liegt vor, wenn zusätzlich zu einer bereits vorhandenen Klasse eine andere Führerscheinklasse beantragt wird. 

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_d1adb8ca7b43d95c6a0e46018d9559bb

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Ordnung und Soziales - Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathaus - Lange Straße 9

    32369 Rahden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05771 73-220

    Fax: 05771 73-60

    E-Mail: buergerservice@rahden.de

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rahden

    Klasse: A, A2, A1, AM, L, T, B, BE:

    • Personalausweis/Reisepass
    • Führerschein
    • ein Lichtbild (biometrisch); Mindestgröße 35 x 45 Millimeter, ohne Kopfbedeckung
    • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)

    Im Zusammenhang mit einer Erweiterung ist die Vorlage einer Bescheinigung der Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs (z. B. AM und L auf B, BE, A2 oder B, BE auf A2, usw.) nicht erforderlich, da bereits bei Ersterwerb ein entsprechender Nachweis dem Straßenverkehrsamt vorgelegt wurde und dieser unbefristet gültig ist.

    Klasse: C1, C1E, C, CE sowie D1, D1E, D, DE:

    • Personalausweis/Reisepass
    • Führerschein
    • ein Lichtbild (biometrisch); Mindestgröße 35 x 45 Millimeter, ohne Kopfbedeckung
    • augenärztliches Zeugnis (nicht älter als 2 Jahre)
    • Erste Hilfe-Nachweis
    • Bescheinigung über ärztliche Untersuchung (nicht älter als 1 Jahr)

    Bei Erweiterung D-Klassen zusätzlich:

    • Leistungstest
    • Führungszeugnis (Belegart 0 zur Vorlage bei einer Behörde)

    Formulare

    Hinweise für Rahden

    Voraussetzungen

    Hinweise für Rahden

    Der Hauptwohnsitz muss in Rahden sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Rahden

    §§ 4 bis 23 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (FeV)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Rahden

    Fristen

    Hinweise für Rahden

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Rahden

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der gültigen Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Rahden

    Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich. Einen Termin können Sie telefonisch oder online reservieren.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Rahden

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 21.04.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Rahden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de