Fahrerlaubnis Erweiterung der Klasse B um die Anhängerklasse EOnline erledigen

    Anhängerklasse E beantragen

    Wenn Sie eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen, können Sie diesen um die Anhängerklasse E erweitern. 

    Beschreibung

    Hinweise für Hille

    Eine Erweiterung liegt vor, wenn zusätzlich zu einer bereits vorhandenen Klasse eine andere Führerscheinklasse beantragt wird. 

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_da1dc799de5e813d0750c131c0f0a689

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 11.02.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sachbereich 4.1 Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 4

    32479 Hille

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0571 4044-225

    Version

    Technisch geändert am 26.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hille

    Folgende Unterlagen sind vorzulegen bzw. einzureichen:

    Klasse: A, A2, A1, AM, L, T, B, BE:

    • Personalausweis/Reisepass
    • Führerschein
    • aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 1 Jahr)
    • Erste-Hilfe-Bescheinigung

    Klasse: C1, C1E, C, CE sowie D1, D1E, D, DE:

    • Personalausweis/Reisepass
    • Führerschein
    • aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 1 Jahr)
    • augenärztliches Zeugnis (nicht älter als 2 Jahre)
    • Erste-Hilfe-Bescheinigung
    • Bescheinigung über ärztliche Untersuchung (nicht älter als 1 Jahr)

    Zusätlich bei D-Klassen-Erweiterung:

    • Leistungstest
    • Führungszeugnis (Belegart "O" zur Vorlage bei einer Behörde)

    Formulare

    Hinweise für Hille

    Voraussetzungen

    Hinweise für Hille

    • Sie müssen eine deutsche Fahrerlaubnis Klasse B besitzen.
    • Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben.
    • Sie müssen das erforderliche Mindestalter von 18 Jahren für die Klassen B und BE erreicht haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hille

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Hille

    Fristen

    Hinweise für Hille

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Hille

    Kosten

    Hinweise für Hille

    Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Für Erweiterungen sind folgende Verwaltungsgebühren zu zahlen:

    Vorbesitz

    Erweiterung auf

    Gesamtgebühr

    S,M (AM), L

    AM, L,T

    43,90 EUR

    A1

    A, A2, B, BE

    43,90 EUR

    L, M (AM), T, S

    A1, A, A2, B, BE

    44,70 EUR

    Sind die Antragssteller bei Erweiterung noch im Besitz des rosa oder grauen Führerscheines, so kommt noch die Umstellungsgebühr von 15,30 EUR hinzu.

    Die Verwaltungsgebühr für die Erweiterung auf C- und D-Klassen beträgt 43,90 EUR zuzüglich 13,00 EUR für ein Führungszeugnis. Wie bei den anderen Klassen kommt eine Umstellungsgebühr von 15,30 EUR hinzu, sofern noch der rosa oder graue Führerschein vorliegt.

    Sie können als Zahlungsweise die Bargeldzahlung oder die bargeldlose Zahlung wählen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hille

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hille

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 21.04.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Hille

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de