Anhängerklasse E beantragen
Wenn Sie eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen, können Sie diesen um die Anhängerklasse E erweitern.
Beschreibung
Hinweise für Hille
Eine Erweiterung liegt vor, wenn zusätzlich zu einer bereits vorhandenen Klasse eine andere Führerscheinklasse beantragt wird.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Hille
Folgende Unterlagen sind vorzulegen bzw. einzureichen:
Klasse: A, A2, A1, AM, L, T, B, BE:
- Personalausweis/Reisepass
- Führerschein
- aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 1 Jahr)
- Erste-Hilfe-Bescheinigung
Klasse: C1, C1E, C, CE sowie D1, D1E, D, DE:
- Personalausweis/Reisepass
- Führerschein
- aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 1 Jahr)
- augenärztliches Zeugnis (nicht älter als 2 Jahre)
- Erste-Hilfe-Bescheinigung
- Bescheinigung über ärztliche Untersuchung (nicht älter als 1 Jahr)
Zusätlich bei D-Klassen-Erweiterung:
- Leistungstest
- Führungszeugnis (Belegart "O" zur Vorlage bei einer Behörde)
Formulare
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Voraussetzungen
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- Sie müssen eine deutsche Fahrerlaubnis Klasse B besitzen.
- Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben.
- Sie müssen das erforderliche Mindestalter von 18 Jahren für die Klassen B und BE erreicht haben.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Für Erweiterungen sind folgende Verwaltungsgebühren zu zahlen:
Vorbesitz
Erweiterung auf
Gesamtgebühr
S,M (AM), L
AM, L,T
43,90 EUR
A1
A, A2, B, BE
43,90 EUR
L, M (AM), T, S
A1, A, A2, B, BE
44,70 EUR
Sind die Antragssteller bei Erweiterung noch im Besitz des rosa oder grauen Führerscheines, so kommt noch die Umstellungsgebühr von 15,30 EUR hinzu.
Die Verwaltungsgebühr für die Erweiterung auf C- und D-Klassen beträgt 43,90 EUR zuzüglich 13,00 EUR für ein Führungszeugnis. Wie bei den anderen Klassen kommt eine Umstellungsgebühr von 15,30 EUR hinzu, sofern noch der rosa oder graue Führerschein vorliegt.
Sie können als Zahlungsweise die Bargeldzahlung oder die bargeldlose Zahlung wählen.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Hille
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 21.04.2023
Stichwörter
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