Fahrerlaubnis Erweiterung der Klasse B um die Anhängerklasse EOnline erledigen

    Anhängerklasse E beantragen

    Wenn Sie eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen, können Sie diesen um die Anhängerklasse E erweitern. 

    Beschreibung

    Hinweise für Eitorf

    Führerschein (Erstausstellung)

    Für die Erstausstellung des Führerscheins ist erforderlich, dass die Hauptwohnung in Eitorf ist. Zuständig ist das Bürgeramt der Gemeinde Eitorf. Es nimmt die Anträge für die Erstausstellung entgegen und leitet diese dann zur abschließenden Bearbeitung an die Führerscheinstelle beim Rhein-Sieg-Kreis weiter.

    Der Antrag kann frühestens vier Monate vor Erreichen des jeweiligen Mindestalters gestellt werden. Das Mindestalter beträgt:

    • 16 Jahre bei Klasse A1, L, M, und T

    • 18 Jahre bei Klasse B, C, C1, BE, CE und C1E

    • 21 Jahre bei Klasse D, D1, DE und D1E

    • 25 Jahre bei Klasse A unbeschränkt mit direktem Einstieg

    Eine persönliche Vorsprache bei der Beantragung ist erforderlich. Bitte wenden Sie sich zuerst an eine Fahrschule, damit Sie dort Informationen zum weiteren Ablauf (Antragsunterlagen, Prüfung usw.) erhalten.

     
    Begleitetes Fahren ab 17

    Der Antrag kann frühestens ein halbes Jahr vor Erreichen des 17. Lebensjahres gestellt werden. Dies geht entweder über die Fahrlehrerin oder den Fahrlehrer, sofern die ausgewählte Fahrschule mit dem Online-Antragsverfahren arbeitet oder beim Bürgeramt der Gemeinde Eitorf oder bei der Führerscheinstelle in Siegburg  (bei Staatsangehörigkeit eines Staates außerhalb der EU/EWR geben Sie den Antrag bitte bei der Führerscheinstelle ab).

    Der Antrag ist nur für die Klassen B und BE möglich.

    Eine persönliche Vorsprache des Antragsstellers/der Antragstellerin ist erforderlich. Die einzelnen Begleitpersonen müssen nicht erscheinen. Der Antrag und Kopien des Führerscheins und des Ausweises reichen aus.

    Bitte wenden Sie sich zuerst an eine Fahrschule, damit Sie dort Informationen zum weiteren Ablauf (Antragsunterlagen, Prüfung usw.) erhalten.

    Die begleitende Person

    • muss das 30. Lebensjahr vollendet haben,
    • muss mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein,
    • darf nicht mehr als 1 Punkte im Verkehrszentralregister haben.

    Der reguläre Führerschein wird erst mit Erreichen des 18. Lebensjahres ausgestellt. Dieser muss drei Monate vorher unter Vorlage eines aktuellen biometrischen Lichtbildes beantragt werden.

     
    Führerschein (Erweiterung)

    Sie können Ihren gültigen Führerschein um eine noch nicht erworbene Klasse erweitern. Dafür müssen Sie in Eitorf Ihren Hauptwohnsitz haben. Zusätzliche Informationen zur Erweiterung erhalten Sie in der Fahrschule. Eine persönliche Vorsprache bei der Antragstellung ist erforderlich.

    Unterlagen:

    • Personalausweis oder Pass

    • aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild

    • Führerschein

    • Name und Anschrift der Fahrschule

    Zusätzliche Unterlagen

    • Für die Klassen A, M, B, L sowie T: Sehtestbescheinigung

     

    Führerschein (EU)

    Die bisherigen Führerscheine (grau oder rosa) können Sie in einen EU-Führerschein (Karte) umtauschen. Sie müssen den Hauptwohnsitz in Eitorf haben. Die Beantragung muss persönlich erfolgen.

    Unterlagen:

    • Peronalausweis oder Pass

    • Aktuelles biometrietaugliches Lichtbild

    • Führerschein

     

    Führerscheinumtasch

    Informationen zum Umtausch der alten Führerscheine erhalten Sie beim Rhein-Sieg-Kreis.

     

    Internationaler Führerschein

    Im Bereich der Europäischen Union dürfen Sie grundsätzlich mit Ihrem deutschen Führerschein fahren. Für alle Länder außerhalb der EU benötigen Sie einen Internationalen Führerschein. Die Geltungsdauer des Internationalen Führerscheins beträgt drei Jahre.

    Unterlagen:

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass

    • biometrisches Lichtbild (45 x 35 mm)

    • EU-Kartenführerschein
      Inhaberinnen und Inhaber eines vor dem 01. Januar 1999 ausgestellten Führerscheins (grau/rosa) müssen bei Beantragung eines Internationalen Führerscheins vorab den Altführerschein in einen EU-Kartenführerschein umtauschen.

    • Zur Antragstellung ist Ihre persönliche Vorsprache beim Rhein-Sieg-Kreis erforderlich. 
      Sollten Sie den Antrag nicht persönlich stellen können, müssen Sie einer anderen Person eine schriftliche Vollmacht ausstellen. Die bevollmächtigte Person muss zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen, ihren eigenen gültigen Personalausweis oder Pass und die Vollmacht mitbringen. 

     

    Viele weitere Informationen erhalten Sie direkt beim Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreis

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_f47eee70d8fbbc737e7cd19c4310d3a2

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürger- und Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    53783 Eitorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02243 89-0

    Fax: 02243 89-179

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
    • Antrag auf Erweiterung der Fahrerlaubnis
    • ein biometrisches Foto nach den Bestimmungen der Passverordnung (Größe 45x35 mm)
    • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
    • Nachweis über Schulung in Erster Hilfe (sofern nicht bereits der Fahrerlaubnisbehörde nachgewiesen)
    • gültiger Führerschein
    • gegebenenfalls Karteikartenabschrift von der zuletzt ausstellenden Behörde (wenn Behörde abweichend)
    • Angaben zur Fahrschule

    Formulare

    Hinweise für Eitorf

    Voraussetzungen

    • Sie müssen eine deutsche Fahrerlaubnis Klasse B besitzen.
    • Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben.
    • Sie müssen das erforderliche Mindestalter von 18 Jahren für die Klassen B und BE erreicht haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Eitorf

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Eitorf

    Fristen

    Hinweise für Eitorf

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Eitorf

    Kosten

    Hinweise für Eitorf

    Kosten Führerschein (Erstausstellung)
    • 44,70 Euro: Für Führerschein Klassen A, A1, B, BE, C, CE, C1, C1E, D, DE, D1

    • 43,90 Euro: Für Führerschein Klassen L, M, T

    Kosten Führerschein (Begleitetes Fahren ab 17)
    • 52,70 Euro

    • 13,30 Euro: Für jede Begleitperson

    Kosten Führerschein (Erweiterung)
    • 58,00 Euro: Führerscheinerweiterung in allen Fällen mit Umtausch der alten Fahrerlaubnis

    • 43,90 Euro:  Führerscheinerweiterung in allen Fällen mit EU-Führerschein

    Kosten Führerschein (EU)
    • 25,30 Euro: Führerscheinumtausch

    • 30,40 Euro: Führerscheinumtausch (mit Ausstellung einer Ausnahmegenehmigung von der Pflicht, den Führerschein mitzuführen)

    Gebühren für Umtausch bei Namensänderung:
    • 38,20 Euro: Führerscheinumtausch

    • 43,30 Euro: Führerscheinumtausch (mit Ausstellung einer Ausnahmegenehmigung von der Pflicht, den Führerschein mitzuführen)

    Internationaler Führerschein
    • 16,90 Euro

     

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Eitorf

    Weitere Informationen

    Hinweise für Eitorf

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 21.04.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Eitorf

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de