Anhängerklasse E beantragen
Wenn Sie eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen, können Sie diesen um die Anhängerklasse E erweitern.
Beschreibung
Hinweise für Städteregion Aachen
Erstantrag oder Erweiterung
Wer in der Bundesrepublik Deutschland auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führen will, braucht eine Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt und ist durch einen Führerschein nachzuweisen. Die Voraussetzungen zum Erwerb der Fahrerlaubnis für die unterschiedlichen Fahrerlaubnisklassen weichen stark voneinander ab. Eine Fahrerlaubnis wird auf Antrag für eine oder mehrere Klassen erteilt.
Nach Prüfung der Antragsvoraussetzungen (Dauer 4 - 6 Wochen) wird die Technische Prüfstelle mit der Durchführung der Prüfung beauftragt. Alles Weitere im Zusammenhang mit der theoretischen und praktischen Prüfung erfahren Sie in der Fahrschule.
Die Antragstellung muss persönlich erfolgen.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Bürgerservice Führerschein
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 241 5198-6500
Fax: +49 241 5198-80657
erforderliche Unterlagen
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- gültiger Personalausweis, Reisepass oder anderes gültiges Ausweisdokument (z. B. Aufenthaltstitel),
- Fahrschulanmeldung,
- ein Lichtbild (35 x45 mm Hochformat ohne Rand), Frontalaufnahme ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen (biometrisches Foto),
- Bescheinigung über die Ausbildung in Erster-Hilfe (neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten),
- Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T,
- augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung für die Klassen C1, C, C1E und CE, sowie D1, D, D1E und DE,
- ärztliches Gutachten nach Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E,
- testpsychologisches Gutachten für die Klassen D1, D, D1E und DE (bei erstmaliger Erteilung der v. g. Klassen sowie bei Verlängerung ab Vollendung des 50. Lebensjahres),
- Führungszeugnis der Belegart O "zur Vorlage bei einer Behörde" für die Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE und D1E.
Formulare
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Voraussetzungen
- Sie müssen eine deutsche Fahrerlaubnis Klasse B besitzen.
- Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben.
- Sie müssen das erforderliche Mindestalter von 18 Jahren für die Klassen B und BE erreicht haben.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der gültigen Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 21.04.2023
Stichwörter
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