Unbedenklichkeitsbescheinigung nach 1. Sprengstoffverordnung

    Unbedenklichkeitsbescheinigung nach 1. Sprengstoffverordnung

    Hinweise für Gütersloh

    Beschreibung

    Hinweise für Gütersloh

    Der Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen ohne eine solche Erlaubnis kann mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

    Die Sprengstofferlaubnis wird in der Regel für 5 Jahre erteilt und ist im gesamten Bundesgebiet gültig.

    Für die Erteilung einer Erlaubnis ist der Nachweis eines ausreichenden Bedürfnisses erforderlich. Ein ausreichendes Bedürfnis ist z.B. das Wieder- und Vorderladen (Jäger und Sportschützen), das Böllerschießen im Verein, sowie das Abbrennen von Kat. F3 Feuerwerk im privaten Bereich.

    • Wer die Erlaubnis zum Wieder- und Vorderladens oder zum Böllerschießen beantragt, muss zuvor einen Fachkundelehrgang erfolgreich abgeschlossen haben. Zur Teilnahme an einem solchen Lehrgang ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung kann beim Kreis Gütersloh beantragt werden. Nach Ausstellung ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung ein halbes Jahr lang gültig.
    • Wer die Erteilung einer Erlaubnis zum Abbrennen von Kat. F3 Feuerwerk beantragt, muss im Vorfeld den Abschluss einer Haftpflichtversicherung nachweisen. Die Haftpflichtversicherung muss 2.000.000 Euro für Personenschäden, 2.000.000 Euro für Sachschäden und 500.000 Euro für Vermögensschäden jährlich für jeden Versicherungsnehmer

     

     

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    Version

    Technisch geändert am 07.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    6.1.1: Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Herzebrocker Straße 140

    33334 Gütersloh

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05241 85-0

    Fax: 05241 85-2233

    Version

    Technisch geändert am 18.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Gütersloh

    Sie beantragen die Erlaubnis zum ersten Mal:

    1. Antragsvordruck
    2. Bedürfnisnachweis
    3. Fachkundezeugnis

    Sie wollen eine bestehende Erlaubnis ändern:

    1. Antragsvordruck
    2. Erlaubnisheft

    Sie wollen eine bestehende Erlaubnis verlängern:

    1. Antragsvordruck
    2. Bedürfnisnachweis
    3. Erlaubnisheft
     

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprache: de