Sonderfahrdienst für behinderte Menschen KostenübernahmeOnline erledigen

    Sonderfahrdienst für behinderte Menschen Kostenübernahme

    Hinweise für Hamm

    Beschreibung

    Hinweise für Hamm

    Menschen mit Behinderung sollen am Leben in der Gemeinschaft teilnehmen können. Deshalb gibt es in Hamm einen betreuten Fahrdienst. Sie können den Fahrdienst für Fahrten in Hamm nutzen.


    Wofür können Sie den Fahrdienst nutzen?

    Sie können den Fahrdienst für Fahrten in der Freizeit nutzen. Zum Beispiel:

    • Familie und Freunde besuchen
    • ins Kino oder zum Konzert fahren
    • in die Stadt oder ins Einkaufszentrum fahren
    • zu Terminen bei Behörden fahren

    Fahrten zu Ärzten und Ärztinnen sind nicht möglich.
    Fahrten über die Stadtgrenzen hinaus sind nur nach Absprache möglich. Das Ziel darf 15 Kilometer von der Stadtgrenze entfernt sein. Die zusätzlichen Kosten müssen Sie selbst zahlen.



    Wie oft können Sie den Fahrdienst nutzen?
    • Pro Monat maximal 10 Fahrten
    • Fahrten können auf einen anderen Monat übertragen werden
    • Hin- und Rückfahrt sind 2 Fahrten

    Die Fahrten können nicht auf eine andere Person übertragen werden.



    Begleitung und Unterstützung

    Eine Begleitperson kann umsonst mitfahren, wenn im Auto noch ein Platz frei ist.
    Der Fahrdienst holt Sie aus Ihrer Wohnung ab und hilft bei Hindernissen.



    Wo bekommen Sie den Antrag?

    Den Antrag bekommen Sie hier:

    • in jedem Bürgeramt
    • im Amt für Soziales, Wohnen und Pflege
    • zum Download auf dieser Seite

    Hier geht es zum Online-Antrag



    Berechtigungsausweis und Fahrtennachweis

    Sie bekommen einen blauen Berechtigungsausweis und einen Fahrtennachweis. Der Berechtigungsausweis ist maximal fünf Jahre lang gültig. Er muss jedes Jahr verlängert werden.
    In jedem Jahr gibt es einen neuen Fahrtennachweis. Sie können ihn im Amt für Soziales, Wohnen und Pflege, dort in der Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf oder in den Bürgerämtern abholen. Der Fahrer oder die Fahrerin trägt die Fahrten in den Fahrtennachweis ein.



    Hier können Sie den Fahrdienst bestellen:

    Die Fahrten können direkt beim Arbeiter-Samariter-Bund gebucht werden:
    Arbeiter-Samariter-Bund Regionalverband Mittleres Westfalen e.V. (ASB)
    Chemnitzer Str. 41, 59067 Hamm
    Telefon: 0 23 81  9 42 40 - 42
    Telefax: 0 23 81  9 42 40 - 22
    E-Mail: fahrdienst@asb-mw.de


    Rechtsgrundlage
    • Richtlinien für die Durchführung des Betreuten Fahrdienstes für Menschen mit Behinderung der Stadt Hamm in der aktuellen Fassung
    • 113 Abs. 2 Nr. 7 i. V. m. § 83 Abs. 1 Nr. 1 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_d2ab96e27b13f38c77ea06ddd578dd4c

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 04.05.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf, Geschäftsführung Behindertenbeirat

    Adresse

    Hausanschrift

    Sachsenweg 6

    59073 Hamm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02381 17-6766

    Fax: 02381 17-2956

    Version

    Technisch geändert am 31.08.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf

    Adresse

    Hausanschrift

    Sachsenweg 6

    59073 Hamm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02381 17-6766

    Version

    Technisch geändert am 31.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hamm

    Formulare

    Hinweise für Hamm

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Hamm

    Kosten

    Hinweise für Hamm

    Der Fahrdienst ist normalerweise umsonst.

    Ausnahme: Sie müssen 3,00 € pro Fahrt zahlen, wenn Sie entweder

    • ein Auto haben,
    • ein Einkommen über 2.015 € (brutto) pro Monat haben oder
    • Vermögen über 59.220 € haben.

    Sie können mit dem Fahrdienst auch über die Stadtgrenze hinaus fahren (maximal 15 Kilometer). Die zusätzlichen Kosten müssen Sie selbst zahlen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hamm

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hamm

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Hamm

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de