Sonderfahrdienst für behinderte Menschen Kostenübernahme

    Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen in Dortmund

    Hinweise für Dortmund

    Beschreibung

    Hinweise für Dortmund

    Der Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen in Dortmund ist ein Angebot des Sozialamtes für Bürgerinnen und Bürger, die aufgrund einer außergewöhnlichen Gehbehinderung nicht mehr mobil sind.

    Die Fahrdienst Georg GmbH ist als Partnerin der Stadt Dortmund für die Ausführung der Fahrten verantwortlich. Als alteingesessenes Dortmunder Familienunternehmen bringt die Fahrdienst Georg GmbH jahrzehntelange Erfahrung im Bereich der Krankenfahrten mit.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_68dc7ef7c743c1e9d7ec22c43d3c7cbc

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 26.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Dortmund - Sozialamt - Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Luisenstraße 11-13

    44137 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-23330

    Fax: +49 231 50-23330

    E-Mail: behindertenfahrdienst@stadtdo.de

    Version

    Technisch geändert am 26.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Dortmund

    Formulare

    Hinweise für Dortmund

    Voraussetzungen

    Hinweise für Dortmund

    Berechtigung

    • Wohnort: Personen müssen in Dortmund wohnen.
    • Schwerbehindertenausweis: Erforderlich ist ein Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "aG" oder ein ähnlicher Nachweis über die körperliche Behinderung.
    • Kein eigenes Kraftfahrzeug: Die Berechtigten dürfen kein eigenes Kraftfahrzeug besitzen.
    • Keine Beförderung durch Familienangehörige: Die Beförderung in einem Kraftfahrzeugs von Familien- oder Haushaltsangehörige ist nicht möglich.

    Besondere Bedürfnisse

    • Umfassende individuelle Einzelfallprüfung (z.B. aufgrund eines Körpergewichts über 120 KG)

    Einkommensgrenzen

    • Bis zu 100 Einzelfahrten ohne Eigenanteil bei Nettoeinkommen unter 2.000 €/Monat und Vermögen unter 100.000 €.
    • Bis zu 30 Einzelfahrten ohne Eigenanteil bei Nettoeinkommen über 2.000 €/Monat oder Vermögen über 100.000 €.

    Zählung der Fahrten

    • Hin- und Rückfahrten zählen als zwei separate Einzelfahrten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Dortmund

    Dieses Angebot basiert sowohl auf der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) als auch auf einem zusätzlichen freiwilligen Leistungsangebot der Stadt Dortmund. Auf Antrag prüft das Sozialamt die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Zugangsberechtigung zum Fahrdienst.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Dortmund

    Fristen

    Hinweise für Dortmund

    Wir empfehlen, planbare Fahrten vorzubestellen. Dies ist bis zu sechs Monate im Voraus möglich. Sollte der von Ihnen gewünschte Fahrtermin bereits belegt sein, werden Ihnen gerne Ausweichtermine angeboten.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Dortmund

    Kosten

    Hinweise für Dortmund

    • Ist das Freifahrtkontingent erschöpft, sind für die 31. bis 100. Fahrt je 25 € Eigenanteil zu entrichten.
    • Ab der 101. Fahrt muss, unabhängig von Einkommen und Vermögen, 50 € Eigenanteil pro Fahrt entrichtet werden. Der Eigenanteil muss im Voraus bezahlt werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Dortmund

    Wofür kann der Fahrdienst genutzt werden?:

    Der Fahrdienst kann für Fahrten zur sozialen Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft in Anspruch genommen werden, zum Beispiel, um Verwandte und Bekannte zu besuchen oder an kulturellen, geselligen oder sportlichen Veranstaltungen teilzunehmen. Fahrten zu Ärztinnen und Ärzten, Krankenhäusern, Therapien, Tages-, Kurzzeit und Verhinderungspflege, Schule oder zum Ausbildungs- oder Arbeitsplatz sind im Rahmen des Fahrdienstes nicht nutzbar. Fahrten sind im Dortmunder Stadtgebiet und maximal 5 km darüber hinaus möglich. Ein Anspruch auf die Beförderung in der im Einzelfall gewünschten Zeit besteht jedoch nicht.


    Zu welchen Zeiten kann der Fahrdienst genutzt werden?:

    Der Fahrdienst kann täglich in der Zeit von 07.00 bis 24.00 Uhr genutzt werden.


    Wo kann man die Berechtigung für den Fahrdienst erhalten oder Fragen im Zusammenhang mit dem Fahrdienst stellen?:

    Wenden Sie sich bitte an das Sozialamt Dortmund. Siehe Kontakt


    Wo und wie kann ich den Fahrdienst bestellen?:

    Informationen zum Ablauf der Fahrten und zur Buchungen erhalten Sie direkt bei der Fahrdienst Georg GmbH:

    Mo - Fr 14.00 - 18.00; Sa und So 08.00 - 14.00 Uhr
    Tel.: (0231) 90 620 500
    Fax: (0231) 90 620 501 oder
    fahrten@fahrdienst-georg.de


    Weitere Informationen

    Hinweise für Dortmund

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de