Sonderfahrdienst für behinderte Menschen Kostenübernahme

    Sonderfahrdienst für behinderte Menschen Kostenübernahme

    Hinweise für Heinsberg

    Beschreibung

    Hinweise für Heinsberg

    Im Kreis Heinsberg wohnende Menschen mit einer Behinderung und einem gültigen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "aG" können Leistungen zur Ermöglichung bzw. zur Sicherung der sozialen Teilhabe (hier: Leistungen zur Beförderung) in Anspruch nehmen. Diese Leistungen werden als Sachleistung (Kilometerkontingent, Beförderung durch das DRK) erbracht.

    Die Leistungen werden für Fahrten zur sozialen Teilhabe bereitgestellt, um eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern. Hierunter versteht man Fahrten zu Veranstaltungen, die der Förderung der Begegnung von behinderten und nichtbehinderten Menschen dienen, z. B. Fahrten zum Besuch von Familie, Freunden und Bekannten, religiösen und kulturellen Veranstaltungen sowie Einkaufsfahrten.

    Hierzu gehören jedoch nicht Fahrten zum Arzt, zur Therapie, zur Behandlung in einem Krankenhaus, zur Arbeitsstelle, zur Kurzzeitpflege und andere Gelegenheiten, die andere Sozialleistungsträger dem Grunde nach erbringen können.

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    Version

    Technisch geändert am 10.11.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Eingliederungshilfen

    Adresse

    Hausanschrift

    Valkenburger Straße 45

    52525 Heinsberg

    Version

    Technisch geändert am 10.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

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    Hinweise für Heinsberg

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Bearbeitungsdauer

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

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    Sprache: de