Sonderfahrdienst für behinderte Menschen Kostenübernahme

    Sonderfahrdienst für behinderte Menschen

    Hinweise für Viersen

    Beschreibung

    Hinweise für Viersen

    Der Fahrdienst steht im Kreis Viersen wohnenden Menschen mit Behinderung zur Verfügung, denen die Nutzung öffentlichen Verkehrsmittel auf Grund der Art und Schwere ihrer Behinderung nicht zumutbar ist und die auch nicht im eigenen PKW oder im PKW von Angehörigen transportiert werden können. 

    Es werden Fahrten durchgeführt zum Besuch von Verwandten und Bekannten, zum Besuch von kulturellen und gesellschaftlichen Veranstaltungen sowie zu Besorgungen des täglichen Lebens. Ausgeschlossen sind Fahrten zur medizinischen Versorgung, zu schulischen oder beruflichen Zwecken, sowie Fahrten, für die andere Kostenträger zuständig sind.

    Wenn Sie bereits Leistungen für diesen Zweck von einem anderen Sozialhilfeträger (z.B. dem Landschaftsverband) erhalten, können Sie den Fahrdienst nicht nutzen. Die Leistung ist einkommens- und vermögensabhängig. 
    Sie wird nur gewährt, Ihr Einkommen und Vermögen die maßgeblichen Grenzen nach den §§ 135 ff. SGB IX nicht übersteigt. Diese werden im Rahmen der Antragstellung geprüft.

    Zuständiger Fahrdienst

    TMS GmbH
    Süchtelner Str. 112
    41747 Viersen

    Über folgende Telefonnummer können Fahrten in der Zeit von 06:00 Uhr bis 20:00 Uhr bestellt werden: 02162 3690222.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_82e5b6296c42fa68b0310e3857da71ed

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    50/1 Sozialverwaltung, Hilfe in Einrichtungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 3

    41747 Viersen

    Version

    Technisch geändert am 15.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    50/4 Besondere soziale Leistungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 3

    41747 Viersen

    Version

    Technisch geändert am 26.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Viersen

    Formulare

    Hinweise für Viersen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Viersen

    • Passfoto
    • Schwerbehindertenausweis
    • ärztliches Gutachten / Stellungnahme zur Behinderung, aus dem / der ersichtlich wird, dass die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht möglich ist. Wie umfangreich die Stellungnahme sein muss, ist vom Einzelfall abhängig. Ein einfaches ärztliches Attest ist in der Regel nicht ausreichend.
    • ausgefüllte Erklärung zum Einkommen und Vermögen sowie dazugehörige Einkommens- und Vermögensnachweise 
    • Bescheid über den Bezug von Sozialhilfeleistungen, sofern vorhanden. In diesem Fall ist die Vorlage weiterer Einkommens- und Vermögensunterlagen entbehrlich.
    • Nachweis über Leistungen des Landschaftsverband Rheinland (betreutes Wohnen, persönliches Budget, LT 24), sofern vorhanden.
    • ggf. Vollmacht/Betreuungsurkunde

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Viersen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Viersen

    Fristen

    Hinweise für Viersen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Viersen

    Kosten

    Hinweise für Viersen

    • Es können Gebühren anfallen.
      Zahlungsziel:
      Pro einfacher Fahrt ist für Fahrten innerhalb des Kreisgebietes ein Eigenanteil von 2,00 € zu zahlen. Es sind auch Fahrten in die benachbarten Städte Mönchengladbach und Krefeld möglich. Hier liegt Ihr Eigenanteil bei 5,00 € pro einfacher Fahrt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Viersen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Viersen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Viersen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de