Erdaufschluss Einstellung oder Beseitigung Anordnung

    Einstellung oder Beseitigung eines Erdaufschlusses anordnen

    Hinweise für Mönchengladbach

    Sie führen eine tiefe Bohrung oder sonstige Erdarbeiten durch? Dann kann die Behörde Sie in bestimmten Fällen dazu auffordern, dass Sie den Erdaufschluss stoppen oder beseitigen.

    Beschreibung

    Hinweise für Mönchengladbach

    Wenn Sie einen sogenannten Erdaufschluss durchführen, kann die zuständige Behörde anordnen, dass Sie diesen stoppen oder beseitigen.

    Erdaufschlüsse sind Bohrungen oder sonstige Erdarbeiten, die so tief in den Boden hineinreichen, dass sie die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können.

    Die Anordnung betrifft geplante und bereits bei der Behörde gemeldete Erdaufschlüsse sowie unbeabsichtigte Grundwassererschließung.

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    Version

    Technisch geändert am 03.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Wasser, Abwasser, Braunkohle, Umweltplanung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathaus Rheydt, Eingang B / Limitenstraße 40

    41236 Mönchengladbach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02161 25-8210

    Version

    Technisch geändert am 12.07.2024

    Sprachversion

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)  am 01.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 09.10.2024

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