Zuwendung des Landes zur Erhaltung von Denkmalen

    Zuwendung des Landes zur Erhaltung von Denkmalen

    Hinweise für Petershagen

    Beschreibung

    Hinweise für Petershagen

    Im Rahmen zur Verfügung gestellter Fördergelder können denkmalpflegerische Arbeiten finanziell unterstützt werden. Je nach Maßnahme, Standort des Objektes und Umfang sind unterschiedliche Fördertöpfe denkbar. Hier gilt: möglichst früh die Planungen bei der Unteren Denkmalbehörde vorstellen, Kostenvoranschläge und ggf. Machbarkeitsstudien vorlegen. Auf Basis dieser Unterlagen kann ein möglicher Förderbetrag ermittelt und angemeldet werden.

    Förderprogramm des Landes NRW

    Für umfangreichere Maßnahmen gibt es seit 2018 wieder die Möglichkeit, sich bei der Bezirksregierung Detmold für das Denkmalförderungsprogramm des Landes anzumelden. Ein Zuschuss kann nur für Restaurierungsmaßnahmen der denkmalgeschützten Substanz gewährt werden. Modernisierungen und Renovierungen werden nicht gefördert.

    Anträge müssen bis zum 1. Oktober eines Jahres für eine Auszahlung im darauffolgenden Jahr gestellt werden.

    Stadtpauschale

    Zur Förderung kleinerer denkmalpflegerische Maßnahmen stellen das Land und die Stadt Petershagen je zur Hälfte Fördermittel zur Verfügung. Hiermit können denkmalbedingte Mehrkosten bei der Sanierung und Instandsetzung eines Baudenkmales gefördert werden. Hierfür steht jedoch nur ein begrenzter Etat zur Verfügung, über dessen Bereitstellung zudem jährlich neu entschieden werden muss.

    Ein Zuschussantrag kann bei der Unteren Denkmalbehörde gestellt werden. Die Maßnahme muss grundsätzlich im Jahr der Beantragung auch abgeschlossen werden, daher empfiehlt sich eine frühzeitige Beantragung.

    Sonstige Fördermöglichkeiten

    • Darlehensförderung
      Für gewerblich oder kulturell genutzte sowie religiöse Baudenkmäler besteht die Möglichkeit, zinsvergünstigte Darlehen zur Finanzierung der Sanierung eines Denkmales oder sonstiger wertvoller und erhaltenswerter Bausubstanz über die NRW.Bank zu erhalten. Das Darlehen ist über ein beliebiges Kreditinstitut zu beantragen, das den Antrag an die NRW.Bank weiterleitet.
    • Zuschussprogramme sonstiger Institutionen
      Neben der staatlichen Denkmalförderung gibt es private und gemeinnützige Institutionen, die den Erhalt von Kulturdenkmälern finanziell unterstützen, darunter z.B. die Deutsche Stiftung Denkmalschutz und die NRW-Stiftung. Unterstützt werden in der Regel aufwendige, restaurative Sanierungsmaßnahmen zur Rettung eines Denkmales, keine allgemeinen Modernisierungs- und Renovierungsarbeiten.

    Weitere Informationen finden Sie hier

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    Version

    Technisch geändert am 28.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Untere Denkmalbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 63

    32469 Petershagen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05702 822-0

    Fax: 05702 822-298

    E-Mail: denkmal@petershagen.de

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Untere Denkmalbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 63

    32469 Petershagen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05702 822-0

    Fax: 05702 822-298

    E-Mail: denkmal@petershagen.de

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Petershagen

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2023

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