Zuwendung des Landes zur Erhaltung von Denkmalen
Hinweise für Lübbecke
Beschreibung
Hinweise für Lübbecke
Bürgerinnen und Bürger sowie Vereine, die Eigentümer eines eingetragenen Denkmals sind, können jederzeit bei der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Lübbecke Förderanträge zum Erhalt, zur Pflege und zur Präsentation von Denkmälern stellen. Gefördert werden Maßnahmen, die zum Erhalt und zur Instandsetzung der denkmalwerten Substanz des Denkmals erforderlich sind.
Der Fördersatz beträgt für Private bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Es kann ein Zuschuss von mindestens 200 € bis höchstens 10.000 € gewährt werden. Ein Anspruch auf eine Förderung besteht nicht.
Anträge für das Jahr 2023 können bei der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Lübbecke gestellt werden. Die Anträge sind formlos und schriftlich vor Maßnahmenbeginn zusammen mit einer Beschreibung, Kostenvoranschlag und Fotos der geplanten Maßnahmen einzureichen.
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Den Antrag können Sie formlos über das Kontaktformular einreichen. Entsprechende Anhänge können Sie ebenfalls im Kontaktformular beigefügen.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW, kurz MHKBD NRW. Unter www.mhkbd.nrw/broschueren und Eingabe eines geeigneten Suchbegriffes, wie z.B. Denkmal, finden Sie entsprechende Informationsbroschüren.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Lübbecke