Zuwendung des Landes zur Erhaltung von Denkmalen
Hinweise für Sankt Augustin
Beschreibung
Hinweise für Sankt Augustin
Denkmalförderung
Als Denkmaleigentümer können Sie Fördermittel des Landes Nordrhein-Westfalen beantragen. Dies setzt voraus, dass Sie anstehende Baumaßnahmen mit der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Sankt Augustin abstimmen. Fördermittel werden gezielt eingesetzt, um unverhältnismäßig hohe finanzielle Belastungen abzumildern. Wo Denkmäler mit geringem Nutzwert instandgesetzt werden oder bei besonders hohen Mehrbelastungen durch eine denkmalgerechte Maßnahme können Sie ferner bei der Bezirksregierung Köln direkte Zuschüsse beantragen.
Nähere Informationen zur Denkmalförderung des Landes Nordrhein-Westfalen sowie die Möglichkeit zum Download des entsprechenden Antragsformulars erhalten Sie hier.
Darüberhinaus besteht für Sie grundsätzlich die Möglichkeit einer Förderung kleinerer privater Denkmalpflegemaßnahmen durch die Untere Denkmalbehörde der Stadt Sankt Augustin. Hierzu erteilet Ihnen die genannte Ansprechpartnerin gerne weitere Auskünfte.
Eintragung in die Denkmalliste der Stadt Sankt Augustin
Soweit z. B. Gebäude, Wegekreuze, historische Einrichtungsgegenstände oder Bodenfunde Denkmaleigenschaften aufweisen, sind sie von "Amts wegen" in die Denkmalliste der Stadt einzutragen. Sie unterliegen dann den Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (DSchG). Auch Sie als Eigentümer eines möglichen Denkmals können formlos die Eintragung bei der Unteren Denkmalbehörde beantragen.
Die Denkmaleigenschaft ist dann gegeben, wenn die Sache bedeutend für die Geschichte des Menschen, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse ist und für die Erhaltung und Nutzung künstlerische, wissenschaftliche, volkskundliche oder städtebauliche Gründe vorliegen.
Steuerbescheinigungen für Denkmaleigentümer
Als Denkmaleigentümer können Sie neben Denkmalpflegemitteln des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände auch steuerliche Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Sie sollen Anreiz und Hilfe sein, um die bisweilen als Belastung empfundene Denkmaleigenschaft nicht zu einem wirtschaftlichen Nachteil werden zu lassen. Wesentliche Voraussetzung für die Gewährung von Steuervergünstigungen ist jedoch, dass das Gebäude unter Denkmalschutz im Sinne des Denkmalschutzgesetzes (DSchG) und damit die Erhaltung des Vermögens im öffentlichen Interesse steht.
Steuerliche Vergünstigungen können nur dann in Betracht kommen, wenn die Maßnahme vor ihrem Beginn mit der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Sankt Augustin abgestimmt wurde. Die Ausführung muss mit der abgestimmten Maßnahmenplanung übereinstimmen. Die gebührenpflichtige Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt wird von der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Sankt Augustin ausgestellt.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Sankt Augustin
Formulare
Hinweise für Sankt Augustin
Voraussetzungen
Hinweise für Sankt Augustin
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Sankt Augustin
Verfahrensablauf
Hinweise für Sankt Augustin
Fristen
Hinweise für Sankt Augustin
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Sankt Augustin
Kosten
Hinweise für Sankt Augustin
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Sankt Augustin
Weitere Informationen
Hinweise für Sankt Augustin
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Ausführliche Informationen enthält zudem die Broschüre "Denkmäler im Privateigentum - Hilfe durch Steuererleichterungen (Band 59)" des Deutschen Nationalkomitee für Denkmalschutz.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Sankt Augustin