Zuwendung des Landes zur Erhaltung von Denkmalen
Hinweise für Bad Honnef
Beschreibung
Hinweise für Bad Honnef
Eine Förderung kann u.a. bei der Deutschen Stiftung Denkmalschutz, dem Land NRW u.a. beantragt werden. Hier besteht die Möglichkeit Einzelförderungen zu beantragen. Voraussetzung für eine Förderung ist die Erlaubnis nach § 9 Abs. 1a, b oder c DSchG NRW. Die Untere Denkmalbehörde der Stadt Bad Honnef berät Sie zudem gerne über die oben genannten Antragsverfahren.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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