Personalausweis MeldungOnline erledigen

    Meldungen zum Personalausweis vornehmen

    Wenn sich in Bezug auf Ihren Personalausweis oder die darauf eingetragenen Daten etwas ändert, müssen Sie das unverzüglich melden.

    Beschreibung

    Hinweise für Spenge

    Über folgende Wege können Sie den Verlust melden
    • Über die telefonische Sperrhotline unter der Rufnummer 116 116 (kostenfrei aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz, aus dem Ausland mit der deutschen Ländervorwahl - also +49 116 116 - gebührenpflichtig).
      • Bitte halten Sie für den Anruf Ihr Sperrkennwort bereit, dass Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt wurde.
      • Die Online-Ausweisfunktion wird umgehend gesperrt und kann vorerst nicht mehr verwendet werden.
      • Sollte Ihnen das Sperrkennwort abhanden gekommen sein, können Sie es bei der Personalausweisbehörde erfragen, in der Sie Ihren Ausweis beantragt haben.
    • Sie können das Sperren auch direkt im Spenger Bürgerbüro veranlassen
      • Die Personalausweisbehörde leitet sofort das Sperren ein und informiert die Polizei über den Verlust Ihres Ausweises.
    • Über die Onlinedienstleistung "Verlustanzeige Ausweise / Pässe".

    Falls Sie das Ausweisdokument einer anderen Person finden, melden Sie diese Fundsache bitte schnellstmöglich dem Bürgerbüro.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_09a79af93041686ccf75150540607240

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 29.09.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 52-56

    32139 Spenge

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05225 8768-222

    Fax: 05225 8768-55

    Version

    Technisch geändert am 29.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Spenge

    bei Änderung von Daten, zum Beispiel Namensänderung:

    • Nachweis des neuen Namens durch neue Personenstandsurkunde (zum Beispiel Heiratsurkunde, Registerauszug des Standesamtes über den neuen Namen)
    • biometrisches Lichtbild

    Formulare

    Hinweise für Spenge

    Voraussetzungen

    Sie sind im Besitz eines deutschen Personalausweises.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Spenge

    Verfahrensablauf

    Melden Sie die Änderung, den Verlust, den Diebstahl oder das darauffolgende Wiederfinden in einem Bürgeramt. Verlust und Diebstahl können Sie auch bei der Polizei melden.

    Fristen

    Sie müssen die Meldung unverzüglich machen.

    Bearbeitungsdauer

    Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.

    Kosten

    Hinweise für Spenge

    • Die Verlustanzeige des Ausweisdokumentes sowie die Sperrung der Online-Ausweisfunktion sind kostenfrei.
    • Auch die erneute Aktivierung der Online-Ausweisfunktion ist kostenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Spenge

    Weitere Informationen

    Hinweise für Spenge

    • Mit der Verlustanzeige wird der Personalausweis in der sogenannten polizeilichen INPOL-Sachfahndung ausgeschrieben.
    • Das Wiederauffinden von Ausweisdokumenten ist im Bürgerbüro anzuzeigen, damit wir das Ausweisregister aktualisieren und eine Löschung in der Fahndungsdatei veranlassen können.
    • Die Entsperrung der Online-Ausweisfunktion erfolgt auf Antrag gebührenfrei im Bürgerbüro.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 14.01.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Spenge

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de