Meldungen zum Personalausweis vornehmen
Wenn sich in Bezug auf Ihren Personalausweis oder die darauf eingetragenen Daten etwas ändert, müssen Sie das unverzüglich melden.
Beschreibung
Hinweise für Löhne
Besondere Hinweise bei Verlust des Personalausweises:
Als Ausweisinhaberin bzw. Ausweisinhaber sind Sie verpflichtet, den Verlust Ihres Personalausweises, egal ob die Online-Ausweisfunktion eingeschaltet ist oder nicht, der zuständigen Personalausweisbehörde (in Löhne dem Bürgerbüro) zu melden.
Falls Sie die Online-Ausweisfunktion eingeschaltet haben, sollten Sie diese bei Diebstahl oder Verlust des Personalausweises unverzüglich sperren lassen, um einen Missbrauch auszuschließen. Am einfachsten ist das Sperren über die telefonische Sperrhotline unter der Rufnummer 116 116 (kostenfrei aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz, aus dem Ausland mit der der deutschen Ländervorwahl - also +49 116 116 - gebührenpflichtig erreichbar):
- Bitte halten Sie für den Anruf Ihr Sperrkennwort bereit, das Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt wurde.
- Die Online-Ausweisfunktion wird umgehend gesperrt und kann vorerst nicht mehr verwendet werden.
- Sollte Ihnen das Sperrkennwort abhandenkommen, können Sie es bei der Personalausweisbehörde erfragen, in der Sie Ihren Ausweis beantragt haben. Wurde der Ausweis in Löhne beantragt, müssen Sie das Bürgerbüro persönlich aufsuchen und Ihre Identität anhand eines anderen Dokuments nachweisen.
Sie können das Sperren auch direkt in Ihrer zuständigen Personalausweisbehörde (in Löhne das Bürgerbüro) veranlassen:
- Dies kann persönlich oder auch telefonisch geschehen.
- Die Personalausweisbehörde leitet sofort das Sperren ein und informiert die Polizei über den Verlust Ihres Ausweises.
Sperren der Unterschriftsfunktion
Für den Fall, dass Sie den Personalausweis auch für die elektronische Signatur nutzen, müssen Sie die Unterschriftsfunktion separat sperren lassen. Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an den Anbieter, bei dem Sie das Signaturzertifikat erworben haben und melden Sie ihm den Verlust. Er wird die nötigen Schritte einleiten.
Mit der Verlustanzeige wird der Personalausweis in der sog. polizeilichen INPOL-Sachfahndung ausgeschrieben.
Das Wiederauffinden von Ausweisdokumenten ist persönlich im Bürgerbüro anzuzeigen, damit wir das Ausweisregister aktualisieren und eine Löschung in der Fahndungsdatei veranlassen können.
Die Entsperrung der Online-Ausweisfunktion erfolgt auf Antrag gebührenfrei bei uns.
Falls Sie das Ausweisdokument einer anderen Person finden, melden Sie diese Fundsache bitte schnellstmöglich dem Bürgerbüro.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
bei Änderung von Daten, zum Beispiel Namensänderung:
- Nachweis des neuen Namens durch neue Personenstandsurkunde (zum Beispiel Heiratsurkunde, Registerauszug des Standesamtes über den neuen Namen)
- biometrisches Lichtbild
Formulare
Hinweise für Löhne
Voraussetzungen
Sie sind im Besitz eines deutschen Personalausweises.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Löhne
Verfahrensablauf
Melden Sie die Änderung, den Verlust, den Diebstahl oder das darauffolgende Wiederfinden in einem Bürgeramt. Verlust und Diebstahl können Sie auch bei der Polizei melden.
Fristen
Sie müssen die Meldung unverzüglich machen.
Bearbeitungsdauer
Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.
Kosten
Für Sie entstehen durch die Meldung keine Kosten.
Melden Sie eine Namensänderung, können Gebühren entstehen, da das Dokument neu ausgestellt werden muss, wenn kein gültiger Reisepass mit dem neuen Namen vorliegt.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Löhne
Weitere Informationen
Hinweise für Löhne
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 14.01.2021
Stichwörter
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