Meldungen zum Personalausweis vornehmen
Wenn sich in Bezug auf Ihren Personalausweis oder die darauf eingetragenen Daten etwas ändert, müssen Sie das unverzüglich melden.
Beschreibung
Hinweise für Alsdorf
Bei Verlust oder Diebstahl von Ausweisdokumente ist eine persönliche Vorsprache erforderlich, bei der eine Verlusterklärung oder Diebstahlanzeige abgegeben werden muss. Gegebenenfalls kann dabei ein neuer Personalausweis/Reisepass beantragt werden. Die Frist für die Neuausstellung beträgt zwei Wochen nach Verlust, da die Ausweisdokumente wieder aufgefunden/abgegeben werden könnten.
Dies gilt für folgende Ausweisdokumente:
- Kinderausweises nach alten Muster
- Kinderreisepass
- Personalausweis
- vorläufiger Personalausweis
- Reisepass
- vorläufiger Reisepass
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
bei Änderung von Daten, zum Beispiel Namensänderung:
- Nachweis des neuen Namens durch neue Personenstandsurkunde (zum Beispiel Heiratsurkunde, Registerauszug des Standesamtes über den neuen Namen)
- biometrisches Lichtbild
Formulare
Hinweise für Alsdorf
Voraussetzungen
Sie sind im Besitz eines deutschen Personalausweises.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Alsdorf
Verfahrensablauf
Melden Sie die Änderung, den Verlust, den Diebstahl oder das darauffolgende Wiederfinden in einem Bürgeramt. Verlust und Diebstahl können Sie auch bei der Polizei melden.
Fristen
Sie müssen die Meldung unverzüglich machen.
Bearbeitungsdauer
Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.
Kosten
Für Sie entstehen durch die Meldung keine Kosten.
Melden Sie eine Namensänderung, können Gebühren entstehen, da das Dokument neu ausgestellt werden muss, wenn kein gültiger Reisepass mit dem neuen Namen vorliegt.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Alsdorf
Weitere Informationen
Hinweise für Alsdorf
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 14.01.2021
Stichwörter
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