Unbedenklichkeitsbescheinigung nach 1. Sprengstoffverordnung Ausstellung für den gewerblichen BereichOnline erledigen

    Unbedenklichkeitsbescheinigung nach 1. Sprengstoffverordnung Ausstellung für den gewerblichen Bereich

    Hinweise für Euskirchen

    Beschreibung

    Hinweise für Euskirchen

    Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis bzw. eines Befähigungsscheines nach Sprengstoffgesetz ist unter anderem die erfolgreiche Teilnahme an einem Fachkundelehrgang. Für die Teilnahme an diesem Fachkundelehrgang verlangt der Lehrgangsträger von Ihnen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zum Nachweis der Zuverlässigkeit und der persönlichen Eignung. Diese wird Ihnen von der für die Erteilung der Erlaubnis oder des Befähigungsscheines zuständigen Behörde ausgestellt.

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    Version

    Technisch geändert am 26.05.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abteilung Sicherheit u. Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Jülicher Ring 32

    53879 Euskirchen

    Version

    Technisch geändert am 26.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Euskirchen

    Vollständig ausgefüllter, unterschriebener Antrag und dei Kopie Ihres Ausweises (Personlausweis/Reisepass)

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de