Erdaufschluss Anzeige Entgegennahme
Sie wollen Bohrungen oder sonstige Erdarbeiten durchführen? Dann müssen Sie dies vorher der zuständigen Behörde melden.
Beschreibung
Hinweise für Städteregion Aachen
Die Errichtung eines Brunnens (sog. Erdaufschluss) bedarf zumindest einer wasserrechtlichen Anzeige gemäß § 49 Wasserhaushaltsgesetz.
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Ansprechpartner
Wasserwirtschaft
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Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 241 5198-7001
Fax: +49 241 5198-80700
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erforderliche Unterlagen
Hinweise für Städteregion Aachen
Die erforderlichen Antragsunterlagen sind aus dem zugehörigen Merkblatt zu entnehmen und in 2-facher Ausfertigung bei der Unteren Wasserbehörde einzureichen.
Formulare
Hinweise für Städteregion Aachen
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Städteregion Aachen
Verfahrensablauf
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Fristen
Die Anzeige muss erfolgen, bevor Sie mit den Arbeiten beginnen.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Städteregion Aachen
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Städteregion Aachen
Weitere Informationen
Hinweise für Städteregion Aachen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 16.12.2022
Stichwörter
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