Erdaufschluss Anzeige Entgegennahme
Sie wollen Bohrungen oder sonstige Erdarbeiten durchführen? Dann müssen Sie dies vorher der zuständigen Behörde melden.
Beschreibung
Hinweise für Leverkusen
Wenn eine Bohrung die Bewegung oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen kann, muss diese der zuständigen Einrichtung angezeigt werden.
Weitere Leistungen zum Thema "Bohrungen":
- Grundwasserentnahme Erlaubnis (bei geringen Mengen genehmigungsfrei)
- Bohrungen nach Lagerstättengesetz
- Bohrungen nach Bundesberggesetz
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Katasterauskunft
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
Die Anzeige muss erfolgen, bevor Sie mit den Arbeiten beginnen.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Leverkusen
Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 16.12.2022
Stichwörter
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