Akteneinsicht nach dem InformationsfreiheitsgesetzOnline erledigen

    Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz

    Hinweise für Erkelenz

    Beschreibung

    Hinweise für Erkelenz

    Das Bauarchiv hält Akten über Bauvorhaben ab ca. 1950 vor. Auf Anfrage können Grundstückseigentümer oder sonstige Personen bei berechtigtem Interesse mit Vollmacht des Eigentümers und Vorlage des Personalausweises Bauakten einsehen. Bei Bedarf können gebührenpflichtige Kopien angefertigt werden.

    Es ist ratsam, vor Akteneinsicht den Online-Antrag für die Bauakteneinsicht einzureichen. Hierbei sind die Grundstücksdaten (Straße, Hausnummer, Gemarkung, Flur, Flurstück/e bzw. Name des Bauherrn) bereitzuhalten. Sie erhalten von uns, vorzugsweise über das Servicekonto oder per E-Mail, eine Rückmeldung, ob für Ihre Anfrage Bauakten vorhanden sind. Wenn ja, erhalten Sie gleichzeitig einen Link für eine Terminvereinbarung.

    Bei Neubaumaßnahmen besteht für die betroffenen Nachbarn oder deren Rechtsvertreter nach vorheriger schriftlicher Anfrage grundsätzlich die Möglichkeit der Akteneinsicht.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_410c2085e232c514453903fbe2bf357d

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 28.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bauaufsichts- und Hochbauamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannismarkt 17

    41812 Erkelenz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02431 85-0

    Fax: 02431 70558

    Version

    Technisch geändert am 27.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Erkelenz

    Vorab:

    • Online-Anfrage

    Bei Akteneinsicht:

    • Personalausweis
    • ggf. Vollmacht des Eigentümers

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Für die Einsichtnahme von Bauakten aus dem Bauarchiv wird pauschal eine Gebühr von 20,00 Euro erhoben. Für die Anfertigung von Kopien werden Gebühren erhoben, die sich nach Anzahl und Größe der zu fertigenden Kopien richten.

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie im Informationsblatt nach Artikel 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie unter folgendem Link.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de