Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz

    Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz

    Hinweise für Moers

    Beschreibung

    Hinweise für Moers

    Zugang zu den bei der Stadt Moers vorhandenen amtlichen Informationen hat jede natürliche Person nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW). Auf Antrag ist der Zugang zu diesen Informationen zu gewähren. Er muss hinreichend bestimmt sein und kann schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form gestellt werden.

    Sollten besondere Rechtsvorschriften über den Informationszugang, die Auskunftserteilung oder die Akteneinsicht bestehen, gelten diese vor dem Informationsfreiheitsgesetz.

    Die Information soll unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung zugänglich gemacht werden.

    Ein Antrag auf Informationszugang ist abzulehnen

    • zum Schutz öffentlicher Belange und der Rechtsdurchsetzung (§ 6 IFG NRW)
    • zum Schutz des behördlichen Entscheidungsbildungsprozesses (§ 7 IFG NRW)
    • zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen (§ 8 IFG NRW) und
    • zum Schutz personenbezogener Daten (§ 9 IFG NRW).

    Für Amtshandlungen werden Gebühren erhoben, wenn sie aufgrund des Informationsfreiheitsgesetzes vorgenommen werden. Die Höhe dieser Gebühren richtet sich nach der Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) und ihrem anliegenden Gebührentarif. Die Erteilung einer mündlichen oder einfachen schriftlichen Auskunft ist gebührenfrei.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 04.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    01 - Büro des Bürgermeisters

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    47441 Moers

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 28 41 / 201-275

    Fax: 0 28 41 / 201-1 61 30

    E-Mail: BueroBM@Moers.de

    Version

    Technisch geändert am 23.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Datenschutzbeauftragter / Informationsfreiheitsgesetz / Stellvertretende Leitung

    Version

    Technisch geändert am 09.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Moers

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de