Akteneinsicht nach dem InformationsfreiheitsgesetzOnline erledigen

    Bauakteneinsicht

    Hinweise für Bedburg-Hau

    Beschreibung

    Hinweise für Bedburg-Hau

    Die Grundstücksakten der einzelnen Grundstücke werden bei der Gemeinde Bedburg-Hau geführt und stehen Personen mit berechtigtem Interesse zur Einsichtnahme zur Verfügung. Ein berechtigtes Interesse liegt immer bei dem Eigentümer des Grundstückes vor. Alternativ kann der Grundstückseigentümer eine entsprechende Vollmacht an eine andere Person ausstellen. 

    Vor Akteneinsicht hat sich der Eigentümer oder Vollmachtinhaber aus Gründen des Datenschutzes persönlich auszuweisen. 

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_f8f56bbdbdd6429bb317603bd28d3af8

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bauakteneinsicht - Personen

    Version

    Technisch geändert am 21.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bedburg-Hau

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Bedburg-Hau

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de