Flächennutzungsplan Aufhebung

    Aufhebungsverfahren zum Flächennutzungsplan

    Hier finden Sie Informationen zum Aufhebungsverfahren eines Flächennutzungsplans

    Beschreibung

    Hinweise für Wegberg

    Auskunft zu rechtsgültigen Bebauungsplänen:

    Sie möchten wissen, ob es für Ihr Grundstück einen Bebauungsplan gibt? Sie möchten wissen, welche Festsetzungen dieser Bebauungsplan trifft? Bitte wenden Sie sich an unsere Bauberatung.

    Bauleitplanverfahren

    Was ist die Bauleitplanung?

    Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die Bodennutzung und die städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde planerisch zu steuern und sinnvoll zu gestalten. Sie soll die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke vorbereiten und leiten. Dies geschieht u.a. durch die Erstellung von Flächennutzungsplänen, Bebauungsplänen und Satzungen.

    Es ist das Recht der Gemeinden, zu entscheiden, ob, was und wie in der Gemeinde geplant wird. Die sogenannte Planungshoheit ist Teil des verfassungsrechtlich geschützten kommunalen Selbstverwaltungsrechtes der Gemeinden. Die Gemeinden haben die Bauleitpläne aufzustellen, wenn es für das planerische Konzept bzw. für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Es gibt keine rechtliche Begrenzung der Geltungsdauer.

    Flächennutzungsplan (FNP)

    Der FNP - das wichtigste steuernde Instrument für die Nutzungen in den Gemeinden - ist der vorbereitende Bauleitplan, der die künftige Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen, also noch nicht parzellenscharf und bis ins Detail, festlegt und allgemeine Entwicklungs- und Planungsziele darstellt. Er ist nur für Behörden und noch nicht für den Bürger verbindlich.

    Bebauungsplan (B-Plan)

    Der Bebauungsplan legt die zulässigen Nutzungen für die städtebauliche Ordnung für Teile der Gemeinde parzellenscharf fest und ist aus dem FNP zu entwickeln. Er ist für Bürger, Gemeinde und Behörden rechtsverbindlich. Der B-Plan ist mit seinen Festsetzungen Grundlage für die Zulässigkeit von Vorhaben, über die nachfolgend im einzelnen Baugenehmigungsverfahren entschieden wird. Die Festsetzungen erfolgen in zeichnerischer und textlicher Form. Sie können für bestimmte bauliche und sonstige Nutzungen zeitlich begrenzt sein, entweder für einen bestimmten Zeitraum oder bis zum Eintreten bestimmter Umstände. Durch die Aufstellung oder Änderung von B-Plänen wird Planungsrecht geschaffen oder geändert, heißt: B-Pläne regeln die planungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben. Für konkrete Planungen von Investoren erfolgt die Aufstellung von vorhabenbezogenen B-Pläne, die ganz speziell der Umsetzung dieses Vorhabens dienen.

    Information zu Bauleitplanverfahren:

    Der aktuelle Stand der Bauleitplanverfahren (FNP, Bebauungspläne, Satzungen) inklusive der Pläne und weiterer Unterlagen kann auf der Planungs-und Beteiligungsseite der Stadt Wegberg eingesehen werden.

    Aufstellung und Änderung von Bauleitplänen unterliegen einem vorgeschriebenen Verfahren, in dem auch die Öffentlichkeit zu beteiligen ist. Im Rahmen der durchzuführenden Auslegung der Planentwürfe besteht die Möglichkeit, hierzu Anregungen und Stellungnahmen auf der Seite Bauleitpläne der Stadt Wegberg eingesehen werden. 

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Online erledigen

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    Version

    Technisch geändert am 15.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich Planen, Bauen, Wohnen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 25

    41844 Wegberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02434 83-631

    Fax: 02434 83-777

    E-Mail: bauamt@stadt.wegberg.de

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Begründung inkl. Angaben nach § 2 a BauGB (Umweltbericht).
    • Bürgerinnen und Bürger benötigen keine Unterlagen.

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    1. Aufstellungsbeschluss zur Aufhebung des Flächennutzungsplans
    2. Erarbeitung des Plankonzepts
    3. frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
    4. frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
    5. Überarbeitung des Plankonzepts
    6. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
    7. formelle Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
    8. öffentliche Auslegung
    9. Prüfung der Stellungnahmen
    10. Abwägung, Beschluss
    11. Genehmigung durch höhere Verwaltungsbehörde
    12. Bekanntmachung der Genehmigung der Flächennutzungsplanaufhebung

    Fristen

    Die aus der ortsüblichen Bekanntmachung zu den einzelnen Verfahrensschritten ersichtlichen Termine der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der öffentlichen Auslegung der Flächennutzungsplanunterlagen sind zu beachten. Für die Genehmigung der Flächennutzungsplanaufhebung durch die Höhere Verwaltungsbehörde besteht eine Frist von drei Monaten.

    Bearbeitungsdauer

    3 Monate bis 2 Jahre

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Weitere Informationen

    https://www.bauportal.nrw/bauleitplanung

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.05.2023

    Version

    Technisch geändert am 22.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Wegberg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de