Aufhebungsverfahren zum Flächennutzungsplan
Beschreibung
Hinweise für Herzogenrath
Aktuelle Beteiligungen der Öffentlichkeit
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wird den interessierten Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit gegeben, Anregungen und Bedenken zu den Inhalten der künftigen Bebauungspläne schriftlich oder mündlich zu äußern. Bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird in der Regel der Plan im Rahmen einer Bürgerversammlung der Öffentlichkeit vorgestellt. Stellungnahmen können noch eine Woche nach diesem Termin vorgebracht werden. Bei der Öffentlichen Auslegung, die vor dem Satzungsbeschluss erfolgen muss, werden die Planentwürfe im Rathaus für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Die Bekanntmachung erfolgt im amtlichen Mitteilungsblatt. Stellungnahmen können schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Öffentliche Auslegung
Bebauungspläne
Hier finden Sie Informationen über laufende und in der Planung befindliche Bebauungsplanverfahren, für die ein Aufstellungsbeschluss des Umwelt- und Planungsausschusses vorliegt oder nicht.
Änderungen des Flächennutzungsplanes
Hier finden Sie Informationen über laufende Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan, für die ein Änderungsbeschluss des Umwelt- und Planungsausschusses vorliegt.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Begründung inkl. Angaben nach § 2 a BauGB (Umweltbericht).
- Bürgerinnen und Bürger benötigen keine Unterlagen.
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Aufstellungsbeschluss zur Aufhebung des Flächennutzungsplans
- Erarbeitung des Plankonzepts
- frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
- frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
- Überarbeitung des Plankonzepts
- Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
- formelle Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
- öffentliche Auslegung
- Prüfung der Stellungnahmen
- Abwägung, Beschluss
- Genehmigung durch höhere Verwaltungsbehörde
- Bekanntmachung der Genehmigung der Flächennutzungsplanaufhebung
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Herzogenrath
Entsprechend § 4a Absatz 4 Baugesetzbuch (BauGB) werden die Möglichkeiten der elektronischen Informationstechnologie durch die Veröffentlichung im Internet ergänzend genutzt. Die Darstellungen im Internet sind unverbindlich. Rechtlich maßgeblich sind allein die Originalpläne und Originalunterlagen.
Weitere Informationen
Hinweise für Herzogenrath
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.05.2023
Stichwörter
Hinweise für Herzogenrath