Unterhaltsansprüche gegenüber im Ausland lebenden Personen VerfolgungOnline erledigen

    Unterhaltsansprüche gegenüber einer im Ausland lebenden Person prüfen und verfolgen.

    Wenn der andere Elternteil im Ausland lebt und keinen Unterhalt leistet, können Sie bei der Beistandschaft Unterstützung und dem Amtsgericht Unterstützung erfahren.

    Beschreibung

    Hinweise für Hennef (Sieg)

    Für Alleinerziehende erfolgt die Erziehung ihrer Kinder meist unter erschwerten Bedingungen. Die Situation verschärft sich noch, wenn das Kind nicht wenigstens den monatlichen Mindestunterhalt von dem anderen Elternteil erhält oder dieser nicht rechtzeitig gezahlt wird. Diese besondere Lebenssituation soll mit der Unterhaltsleistung nach dem seit 01.01.1980 geltenden Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) erleichtert werden.

    Ist der andere Elternteil ganz oder teilweise leistungsfähig, aber nicht zahlungswillig, wird er vom Staat in Höhe des gezahlten Unterhaltsvorschusses in Anspruch genommen.

    Die Höhe der monatlichen Leistungen richtet sich nach dem gesetzlichen Mindestunterhalt. Das Kindergeld wird hiervon abgezogen.
    So ergeben sich zurzeit folgende Beträge:

    • für Kinder von 0 bis 5 Jahren 230 €,
    • für Kinder von 6 bis 11 Jahren 301 €,
    • für Kinder von 12 bis 18 Jahren 395 €.

    Gerne können Sie den Antrag auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz persönlich einreichen, um eine zügige Bearbeitung gewährleisten zu können. Auch können Sie den Onlinedienst zur Beantragung nutzen. Den Link dazu finden Sie hier unter "Onlinedienstleistungen".

    Der Bearbeitungszeitraum ist einzelfallbezogen.

    Kontakt E-Mail: unterhaltsvorschuss@hennef.de

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_3a76898dad42be3cb549d688107b3b61

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 12.08.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amt für Kinder, Jugend und Familie

    Adresse

    Hausanschrift

    Frankfurter Straße 97

    53773 Hennef

    Version

    Technisch geändert am 03.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Verwaltung, wirtschaftliche Erziehungshilfe

    Adresse

    Hausanschrift

    Frankfurter Straße 97

    53773 Hennef

    Version

    Technisch geändert am 22.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hennef (Sieg)

    Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, hängt von Ihrer individuellen Lebenssituation ab. Die genauen Unterlagen werden Ihnen im Online-Dienst angezeigt, während Sie ihn ausfüllen.

    Eine erste Übersicht benötigter Unterlagen finden Sie hier als Download.

    In jedem Fall benötigen Sie jedoch die Geburtsurkunde Ihres Kindes. Wenn Sie die Unterlagen nicht im Online-Dienst hochladen wollen oder können, können Sie diese auch im Nachgang an die Unterhaltsvorschuss-Stelle in Kopie übermitteln.

    Formulare

    Ja

    Voraussetzungen

    • Der unterhaltspflichtige Elternteil befindet sich im Ausland.
    • Den Antrag stellen kann der Elternteil, dem die elterliche Sorge zusteht. Steht sie beiden Eltern zu, kann der Elternteil die Beistandschaft beantragen, in dessen Obhut sich das Kind befindet.
    • Der Antrag kann auch vor Geburt des Kindes gestellt werden.
    • Kind muss minderjährig sein.
    • Die Formblätter des Amtsgerichtes müssen genutzt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hennef (Sieg)

    Verfahrensablauf

    Terminvereinbarung mit dem Amt für Soziale Dienste -Jugendamt-, Fachdienst Beistandschaft/ Unterhalt für Minderjährige.

    • Zunächst kann eine Beistandschaft eingerichtet werden. Hierzu wird ein Termin mit der Beistandschaft in Ihrer Nähe vereinbart.
    • Die MitarbeiterInnen werden die antragstellende Person dann zu einem Gespräch einladen.
    • Bringen Sie alle Unterlagen mit, die ggf. in der Unterhaltsangelegenheit vorliegen (Schuldtitel, Schriftverkehr eines Anwalts u.ä.).
    • Wenden Sie sich an das Amtsgericht um die Formblätter zu erhalten mit denen Sie einen Antrag auf Geltendmachung der Unterhaltspflicht der im Ausland lebenden Person beantragen können.
    • Das Amtsgericht wendet sich dann an das Bundesamt für Justiz, welches in Deutschland die zentrale Stelle für Auslandsunterhaltsangelegenheiten ist.
    • Das Bundesamt für Justiz wendet sich dann an die Zentrale Stelle des Auslands, in dem sich die unterhaltspflichtige Person aufhält.

    Fristen

    Das Kind muss noch minderjährig sein.

    Bearbeitungsdauer

    • Zur Bearbeitungsdauer kann keine pauschale Angabe gemacht werden. Sie hängt ab vom Verfahrensablauf in den jeweiligen Ländern einschließlich eines eventuell erforderlichen Gerichtsverfahrens. Hier besteht keine Einheitlichkeit; zudem können sich durch den Einzelfall Besonderheiten ergeben.
    • Mit einer längeren Bearbeitungszeit ist vor allem dann zu rechnen, wenn die ausländische Stelle sämtliche Ermittlungen zum Aufenthalt und daran anschließend ein Gerichtsverfahren zur Titulierung von Unterhalt durchführen muss.
    • Zu einer zügigen Bearbeitung können die Antragsteller durch vollständige Antragsunterlagen beitragen. Gleichwohl bleibt die Bearbeitungszeit einzelfallbezogen und auch abhängig vom Kooperationsverhalten der unterhaltspflichtigen Person.

    Kosten

    Das Bundesamt für Justiz und die ausländischen Empfangs- und Übermittlungsstellen/Zentralen Behörden arbeiten für die Antragsteller grundsätzlich kostenfrei.

    Es können Kosten für die Übersetzung von Unterlagen anfallen, es entstehen jedoch keine Kosten gegenüber staatlichen Stellen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hennef (Sieg)

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hennef (Sieg)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport am 30.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Hennef (Sieg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de