Unterhaltsansprüche gegenüber im Ausland lebenden Personen VerfolgungOnline erledigen

    Unterhaltsansprüche gegenüber einer im Ausland lebenden Person prüfen und verfolgen.

    Wenn der andere Elternteil im Ausland lebt und keinen Unterhalt leistet, können Sie bei der Beistandschaft Unterstützung und dem Amtsgericht Unterstützung erfahren.

    Beschreibung

    Hinweise für Aachen

    Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen   Das Jugendamt bietet Ihnen eine kostenlose Rechtsberatung und Unterstützung zu den gesetzlichen Unterhaltsansprüchen Ihres Kindes an. Voraussetzung ist, dass sich das Kind in Ihrer Obhut befindet. Der Unterhaltsanspruch Ihres Kindes kann nach Überprüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des anderen Elternteils errechnet und festgestellt werden. Um den Anspruch Ihres Kindes gegenüber dem anderen Elternteil rechtlich abzusichern, ist es ratsam, die Unterhaltsverpflichtung beurkunden zu lassen. Die Beurkundung der Unterhaltspflicht kann beim Jugendamt kostenfrei erfolgen. Sollten zu einem späteren Zeitpunkt Schwierigkeiten bei der Einziehung des Unterhalts auftreten, können Sie unsere Hilfe bei der Durchsetzung des Unterhaltsanspruches in Anspruch nehmen.   Falls der andere Elternteil zu einer urkundlichen Verpflichtung des Unterhaltsanspruches nicht bereit ist und damit eine außergerichtliche Regelung nicht möglich ist, kann der Unterhaltsanspruch des Kindes nur in einem gerichtlichen Verfahren geltend gemacht werden. Auch hierbei kann das Jugendamt Sie im Rahmen einer Beistandschaft unterstützen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_4f280471ab84b95eec38bbd246220a10

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 06.01.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Vaterschaftsangelegenheiten / Beistandschaften

    Adresse

    Hausanschrift

    Mozartstraße 2-10

    52058 Aachen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis des Antragstellers / der Antragstellerin
    • Geburtsurkunde des Kindes
    • Alle Unterlagen aus denen sich die Unterhaltspflicht der im Ausland lebenden Person ergibt

    Formulare

    Ja

    Voraussetzungen

    • Der unterhaltspflichtige Elternteil befindet sich im Ausland.
    • Den Antrag stellen kann der Elternteil, dem die elterliche Sorge zusteht. Steht sie beiden Eltern zu, kann der Elternteil die Beistandschaft beantragen, in dessen Obhut sich das Kind befindet.
    • Der Antrag kann auch vor Geburt des Kindes gestellt werden.
    • Kind muss minderjährig sein.
    • Die Formblätter des Amtsgerichtes müssen genutzt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Aachen

    Verfahrensablauf

    Terminvereinbarung mit dem Amt für Soziale Dienste -Jugendamt-, Fachdienst Beistandschaft/ Unterhalt für Minderjährige.

    • Zunächst kann eine Beistandschaft eingerichtet werden. Hierzu wird ein Termin mit der Beistandschaft in Ihrer Nähe vereinbart.
    • Die MitarbeiterInnen werden die antragstellende Person dann zu einem Gespräch einladen.
    • Bringen Sie alle Unterlagen mit, die ggf. in der Unterhaltsangelegenheit vorliegen (Schuldtitel, Schriftverkehr eines Anwalts u.ä.).
    • Wenden Sie sich an das Amtsgericht um die Formblätter zu erhalten mit denen Sie einen Antrag auf Geltendmachung der Unterhaltspflicht der im Ausland lebenden Person beantragen können.
    • Das Amtsgericht wendet sich dann an das Bundesamt für Justiz, welches in Deutschland die zentrale Stelle für Auslandsunterhaltsangelegenheiten ist.
    • Das Bundesamt für Justiz wendet sich dann an die Zentrale Stelle des Auslands, in dem sich die unterhaltspflichtige Person aufhält.

    Fristen

    Das Kind muss noch minderjährig sein.

    Bearbeitungsdauer

    • Zur Bearbeitungsdauer kann keine pauschale Angabe gemacht werden. Sie hängt ab vom Verfahrensablauf in den jeweiligen Ländern einschließlich eines eventuell erforderlichen Gerichtsverfahrens. Hier besteht keine Einheitlichkeit; zudem können sich durch den Einzelfall Besonderheiten ergeben.
    • Mit einer längeren Bearbeitungszeit ist vor allem dann zu rechnen, wenn die ausländische Stelle sämtliche Ermittlungen zum Aufenthalt und daran anschließend ein Gerichtsverfahren zur Titulierung von Unterhalt durchführen muss.
    • Zu einer zügigen Bearbeitung können die Antragsteller durch vollständige Antragsunterlagen beitragen. Gleichwohl bleibt die Bearbeitungszeit einzelfallbezogen und auch abhängig vom Kooperationsverhalten der unterhaltspflichtigen Person.

    Kosten

    Das Bundesamt für Justiz und die ausländischen Empfangs- und Übermittlungsstellen/Zentralen Behörden arbeiten für die Antragsteller grundsätzlich kostenfrei.

    Es können Kosten für die Übersetzung von Unterlagen anfallen, es entstehen jedoch keine Kosten gegenüber staatlichen Stellen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Aachen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Aachen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport am 30.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Aachen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de