Beistandschaft durch das Jugendamt
Wenn der andere Elternteil im Ausland lebt und keinen Unterhalt leistet, können Sie bei der Beistandschaft Unterstützung und dem Amtsgericht Unterstützung erfahren.
Beschreibung
Hinweise für Goch
Im Rahmen einer Beistandschaft kann Ihnen das Jugendamt behilflich sein bei
- der Feststellung der Vaterschaft
- der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen Ihres Kindes gegenüber dem anderen Elternteil.
Feststellung der Vaterschaft
- Wir beraten und unterstützen Mütter in Vaterschaftsfragen, vor und nach der Geburt des Kindes.
- Wir vertreten Ihr Kind vor Gericht in Vaterschaftsfeststellungsverfahren, wenn der Vater sein Kind nicht anerkennen will.
Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
- Wir überprüfen die rechtliche Unterhaltssituation Ihres Kindes, das Einkommen des Unterhaltspflichtigen, berechnen die Unterhaltsverpflichtung und vertreten Ihr Kind auch in einem gerichtlichen Verfahren.
- Wir setzen die Unterhaltsansprüche Ihres Kindes durch, einschließlich möglicher Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis des Antragstellers / der Antragstellerin
- Geburtsurkunde des Kindes
- Alle Unterlagen aus denen sich die Unterhaltspflicht der im Ausland lebenden Person ergibt
Formulare
Ja
Voraussetzungen
Hinweise für Goch
Derjenige Elternteil, der die alleinige elterliche Sorge für das Kind hat oder bei gemeinsamer Sorge der Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet, kann für das minderjährige Kind eine Beistandschaft beantragen.
Melden Sie sich dazu bitte zunächst telefonisch bei den aufgeführten Ansprechpartner*innen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Goch
Verfahrensablauf
Hinweise für Goch
Zur Einrichtung einer Beistandschaft nehmen Sie bitte zunächst telefonisch Kontakt mit den Ansprechpartner*innen auf.
Eine Beistandschaft besteht so lange, bis der Antragsteller diese beendet oder die Antragsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen.
Fristen
Das Kind muss noch minderjährig sein.
Bearbeitungsdauer
- Zur Bearbeitungsdauer kann keine pauschale Angabe gemacht werden. Sie hängt ab vom Verfahrensablauf in den jeweiligen Ländern einschließlich eines eventuell erforderlichen Gerichtsverfahrens. Hier besteht keine Einheitlichkeit; zudem können sich durch den Einzelfall Besonderheiten ergeben.
- Mit einer längeren Bearbeitungszeit ist vor allem dann zu rechnen, wenn die ausländische Stelle sämtliche Ermittlungen zum Aufenthalt und daran anschließend ein Gerichtsverfahren zur Titulierung von Unterhalt durchführen muss.
- Zu einer zügigen Bearbeitung können die Antragsteller durch vollständige Antragsunterlagen beitragen. Gleichwohl bleibt die Bearbeitungszeit einzelfallbezogen und auch abhängig vom Kooperationsverhalten der unterhaltspflichtigen Person.
Kosten
Das Bundesamt für Justiz und die ausländischen Empfangs- und Übermittlungsstellen/Zentralen Behörden arbeiten für die Antragsteller grundsätzlich kostenfrei.
Es können Kosten für die Übersetzung von Unterlagen anfallen, es entstehen jedoch keine Kosten gegenüber staatlichen Stellen.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Goch
Weitere Informationen
Hinweise für Goch
Broschüre Beistandschaft:
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/die-beistandschaft-73974
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport am 30.09.2020
Stichwörter
Hinweise für Goch