Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen GründenOnline erledigen

    Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen

    Hinweise für Herford

    Beschreibung

    Hinweise für Herford

    Sie erhalten einen Aufenthaltstitel grundsätzlich nur zu einem bestimmten Zweck. Die Zwecke sind im Aufenthaltsgesetz festgelegt.
    Folgende übergeordnete Aufenthaltszwecke sieht das Gesetz vor:

    -           Ausbildung
    -           Erwerbstätigkeit
    -           völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe
    -           Familiennachzug
    -           besondere Aufenthaltsrechte


    Ein Visum wird für die Einreise nach Deutschland benötigt.
    Es wird bei der Botschaft oder dem Konsulat im Ausland beantragt. Ein Aufenthaltstitel wird für einen längeren Aufenthalt in Deutschland benötigt und bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland beantragt

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_780fd479a5913f366718f80385497110

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    Version

    Technisch geändert am 17.01.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ausländer- und Integrationsbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    32052 Herford

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 04.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Herford

    Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt von den jeweils geltenden Voraussetzungen ab. Maßgeblich ist also, welchen Aufenthaltstitel zu welchem Aufenthaltszweck Sie beantragen.

    Formulare

    Hinweise für Herford

    Voraussetzungen

    Hinweise für Herford

    Rechtsgrundlage(n)

    AufenthG

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Herford

    Fristen

    Hinweise für Herford

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Herford

    Kosten

    Hinweise für Herford

    Die Gebühren für die Erteilung eines Aufenthaltstitels betragen zwischen 60,00 Euro und 250,00 Euro. In bestimmten Fällen sind Ausländer von der Gebühr befreit oder es kann von ihr abgesehen werden (§§ 44 ff. der Aufenthaltsverordnung).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Herford

    Weitere Informationen

    Hinweise für Herford

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de