vorgesehen zum Löschen - Baumfällgenehmigung Erteilung auf öffentlichem Grund

    vorgesehen zum Löschen - Baumfällgenehmigung Erteilung auf öffentlichem Grund

    Hinweise für Blomberg

    Beschreibung

    Hinweise für Blomberg

    Zum dem Schutz der Vogelwelt und anderer wildlebender Tiere oder Pflanzen gibt es Zeiten, in denen es verboten ist, Bäume und Sträucher zu schneiden. Diese Ruhezeiten beginnen am 1. März und endet am 30. September. In den Monaten Oktober bis Ende Februar dagegen sind unter Beachtung des Artenschutzes Schnittmaßnahmen erlaubt.

    Wenn ein Baum gefällt werden soll, ist vorab ein Antrag zu stellen, denn es gibt begründete Ausnahmen und Befreiungen von der Baumschutzsatzung. Ein fachkundiger Mitarbeiter der Verwaltung prüft diesen Antrag und es ergeht ein Bescheid. Erst nach einer positiven Rückmeldung durch die Verwaltung kann die Fällung des Baumes erfolgen. 

    Ein Nichtbeachten der Baumschutzsatzung führt sowohl für den Eigentümer bzw. die Eigentümerin des Baumes als auch für denjenigen, der den Baum unerlaubt gefällt hat, zur Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens.

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    Version

    Technisch geändert am 22.02.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bauen und Stadtentwicklung

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 2

    32825 Blomberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05235 504-0

    Fax: 05235 504-227

    Version

    Technisch geändert am 05.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

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    Dafür benötigen wir von Ihnen einen formlosen Antrag. Der muss enthalten:

    • Daten zum Antragstellenden
    • Baumbezeichnung
    • Lageplan
    • Begründung
    • Foto

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de